Politik/Inland

Flughafen Wien: Wie sich in der Transitzone Flüchtlingsschicksale entscheiden

Im Jahr 2014 rebellierten sieben Flüchtlinge gegen ihre Abschiebung, gingen in den Hungerstreik, einer nähte sich sogar den Mund zu.

Geschichten wie diese lassen vermuten: Dort, im Sondertransit am Flughafen Wien-Schwechat, sei Endstation für Menschen, die mit großen Hoffnungen nach Österreich gekommen sind; es spielen sich Szenen der Verzweiflung ab.

Beim KURIER-Lokalaugenschein befinden sich sieben Flüchtlinge in der Unterkunft, von Drama keine Spur. Drei Mädchen im Teenageralter und ihr kleiner Bruder aus Syrien sitzen am Küchentisch und lösen ein Puzzle, die Betreuer kochen Mittagessen, im Hintergrund läuft ein Radio. Maximal drei Tage werden die Kinder hier sein, dann geht es weiter in ein fixes Asylquartier.

Die Unterkunft ist für 28 Personen ausgerichtet, auf jedem Stockwerk gibt es eine Küche und einen Aufenthaltsraum, ausgestattet mit Spielen und Fernseher.

Endstation

Ins Gespräch kam der Sondertransit deshalb wieder, weil ÖVP-Innenminister Wolfgang Sobotka ihn als Modell für Transitzonen im ganzen Land heranzieht. Wenn die Obergrenze ausgeschöpft ist, soll es von dort aus für Flüchtlinge nur mehr in eine Richtung gehen: heimwärts. "Frei in Österreich herumlaufen sollen sie jedenfalls nicht", sagte Sobotka erst kürzlich zum KURIER.

Von SPÖ-Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil gab es dafür postwendend eine Abfuhr. Er sieht darin ein "massives Sicherheitsrisiko", seien dort ja nur Menschen untergebracht, die keine Perspektive mehr haben.

Inzwischen nennt Sobotka die Einrichtung "Rückkehrzentrum". Mit Inhalt unterfüttert wird das Schlagwort aber nicht – "noch nicht", heißt es auf KURIER-Anfrage. Man sei mitten in den Verhandlungen mit dem Koalitionspartner.

Eine Vermutung jener, die im Flüchtlingsbereich arbeiten: Es geht um die gesetzliche Grundlage des "beschleunigten Flughafenasylverfahrens": Flüchtlinge, die mit dem Flieger kommen (wie aktuell die syrischen Kinder) stellen am Flughafen einen Antrag und bleiben auf dem Areal, das "exterritorialen Status" hat und damit kein Staatsgebiet ist.

Freiheitsentzug

Nach dem Erstgespräch mit der Polizei entscheidet das Bundesamt für Fremdenrecht und Asyl binnen zwei Tagen, ob der Migrant zum Verfahren zugelassen wird. Wenn nicht, ist der Flughafen tatsächlich Endstation. Option zwei: Für Flüchtlinge, die laut Dublin-Verordnung von einem anderen Land nach Österreich zurückgeflogen wurden, ist der Sondertransit eine Zwischenstation, bevor sie in ein Asylquartier kommen.

Die Volksanwaltschaft hat den Sondertransit in Schwechat kürzlich geprüft, der Bericht wird dem Parlament im April vorgelegt. Darin wird festgehalten, dass es sich um einen "Ort der Freiheitsentziehung" handelt. Klingt wieder dramatisch, heißt aber nur, dass die Volksanwaltschaft kontrollieren darf, ob die menschenrechtlichen Standards erfüllt werden – und das wird bereits jetzt praktiziert.