Politik/Inland

Adamovich zu Höchstrichtern: "Auswahl durch Bundespräsident war sinnvoller"

Heute stellen sich die ersten Kandidaten einem Hearing vor dem Nationalrat und dem Bundesrat (siehe Liste unten). Kritiker aus Opposition, Rechtsanwaltskammer und aus den Reihen der Bewerber bezeichneten das Prozedere als "Farce", stehe doch bei ÖVP und FPÖ intern längst fest, wer die beiden offenen Richterposten bekommt. Wie berichtet, sollen der Medienanwalt Michael Rami vom Bundesrat und Uni-Professor Andreas Hauer vom Nationalrat gewählt werden.

Den Verdacht verstärkte FPÖ-Vizekanzler Heinz-Christian Strache am Freitag noch, als er während der laufenden Hearings die beiden angesprochenen lobte: Die beiden Juristen seien „perfekt geeignet“, sagte Strache auf Nachfrage von Journalisten. Warum es dann überhaupt den Hearing-Prozess brauche? Entsprechende Anhörungen seien immer gut, meinte Strache. Wenn sich dann jemand als ungeeignet erweise, wovon er bei Rami und Hauer aber keinesfalls ausginge, gebe es eben noch andere Kandidaten.

Dreiervorschlag, dann entscheidet Bundespräsident

Die Hearings von 41 Kandidaten im Nationalrat, 39 davon auch im Bundesrat, machen "nicht sehr viel Sinn", meint auch der ehemalige Präsident des Verfassungsgerichtshofs Ludwig Adamovich. Der Einfluss von Parteipolitik bei der Nominierung der VfGH-Richter habe nach der Abschaffung des so genannten "Dreiervorschlags" zugenommen, erklärt er.

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"Damals haben Bundesrat und Nationalrat jeweils drei Kandidaten vorgeschlagen, der Bundespräsident hatte dann die Letztentscheidung. Das hat mehr Sinn gemacht, weil die Auswahl viel differenzierter war. Wenn es im Hintergrund politische Vorstellungen gegeben hat, konnte der Bundespräsident noch gegensteuern." Allerdings gab es damals keine Hearings.

Warum der Dreiervorschlag abgeschafft wurde, kann Adamovich nur mutmaßen: Der damalige Bundespräsident Thomas Klestil hat einmal den Drittplatzierten ausgewählt - also den politisch weniger genehmen.

Starke Opposition, wichtiger VfGH

In der derzeitigen politischen Konstellation könnte dem Verfassungsgerichtshof künftig größere Bedeutung zukommen, glaubt Adamovich. Das habe man schon zwischen 2000 und 2006, bei Schwarz-Blau, gesehen. Die Opposition kann ja gegen Vorhaben der Regierung mit einem Drittel der Stimmen im Parlament den Verfassungsgerichtshof anrufen - und damit Gesetze oder Verordnungen im Nachhinein kippen. "Ich gehe davon aus, dass eine starke Opposition verstärkt von diesem Recht Gebrauch machen wird."

Kritik gab es zuletzt auch, weil mit Wolfgang Brandstetter ein ehemaliger Vizekanzler und Justizminister als Höchstrichter bestellt wurde. Das hat die Regierung bereits am Mittwoch festgelegt. "Optisch kann man sich dazu vieles denken", deutet Adamovich an, und meint damit wohl Brandstetters Naheverhältnis zur regierenden ÖVP und Kanzler Sebastian Kurz. "Ganz unpolitisch ist kein Mensch", sagt der Ex-VfGH-Präsident. "Aber als Verfassungsrichter hat er dafür zu sorgen, dass ein Naheverhältnis niemals sein Verhalten und seine Entscheidungen durchdringt."

Adamovich geht davon aus, dass sich Brandstetter als ehemaliges Regierungsmitglied in einzelnen Fällen ausschließen lässt, um nicht den Verdacht der Befangenheit entstehen zu lassen. "In der Vergangenheit wurden solche Ausschlüsse immer ohne Streit und amikal in der Runde der Richter beschlossen."

Mit Bierlein erstmals Frau an der Spitze

Indes wurde am Freitagvormittag das neue Präsidium des Verfassungsgerichtshofs von Bundespräsident Alexander Van der Bellen angelobt.

Sowohl Vorsitzende Brigitte Bierlein, die bisher Vizepräsidentin war, als auch ihr Stellvertreter Christoph Grabenwarter unterzeichneten gegen Mittag die Urkunden in der Hofburg. Van der Bellen erinnerte in seiner Ansprache an die Verantwortung des VfGH, insbesondere für Minderheiten und Benachteiligte.

„Kennzeichen einer modernen, liberalen Demokratie ist, dass nicht einfach die Mehrheit recht hat, sondern dass es einen ausgeprägten Schutz von Minderheiten durch Minderheitenrechte gibt“, sagte der Bundespräsident. Der VfGH sei Hüter „dieser modernen, liberalen Demokratie“. Auch die Klärung von Fragen, „die sich aus dem Zusammenprall einer säkularisierten Gesellschaft mit den Bräuchen bestimmter Religionsgemeinschaften ergeben“, sei häufig Verhandlungsgegenstand gewesen.

Den Zusammenhalt in der Gesellschaft zu festigen, sei auch künftig die Aufgabe des VfGH, betonte Van der Bellen, der auch persönliche Worte für die beiden Präsidiumsmitglieder fand. Besonders freute den Präsidenten, dass mit Bierlein erstmals eine Frau den Vorsitz innehabe - „eine Pionierin sozusagen“.

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Universitätsprofessoren, Hofräte, Rechtsanwälte - die Liste der Bewerber für den Verfassungsgerichtshof liest sich wie das Who-is-who der österreichischen Juristen-Szene.

Drei Stellen gibt es wegen Pensionierungen nachzubesetzen. Für einen davon hat die Regierung am Mittwoch den ehemaligen Justizminister und Vizekanzler Wolfgang Brandstetter nominiert. Die übrigen zwei dürfen von Nationalrat und Bundesrat bestimmt werden. Und heute, 9 Uhr, haben die Hearings der insgesamt 41 Bewerber begonnen.

Jeder Kandidat hat fünf Minuten Zeit, sich vorzustellen, anschließend gibt es zehn Minuten für Fragen. Jede Fraktion darf aber nur eine Frage stellen. Nach diesem Zeitplan sollten die Hearings bis ca. 15 Uhr dauern. Sie sind übrigens nicht medienöffentlich.

Vier Kandidaten haben sich zwar beworben, ihre Teilnahme am "Bewerbungsgespräch" vor Abgeordneten des National- und Bundesrates aber abgesagt.

Der KURIER gibt einen Überblick, welche Kandidaten heute, Freitag, dran sind. Weitere 16 Kandidaten präsentieren sich am kommenden Dienstag, 27. Februar.

Dr. Nikolaus Bachler
Hofrat des Verwaltungsgerichtshofs, Ersatzmitglied im Verfassungsgerichtshof

Dr. Armin Bammer
Rechtsanwalt in Wien

Mag. Alexandra Baumann
Richterin am Landesgericht Wiener Neustadt

Univ.-Prof. Dr. Gerhard Baumgartner
Stv. Vorstand am Institut für Rechtswissenschaften an der Uni Klagenfurt

Dr. Helmut Blum
Rechtsanwalt in Wien und Oberösterreich

Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Brandstetter
Ex-Justizminister und Vizekanzler, Professor an der Wiener WU

Prof. Dr. Michael Breitenfeld
Rechtsanwalt in Wien

Univ.-Prof. Dr. Peter Bydlinski
Professor am Institut für Zivilrecht an der Uni Graz

Dr. Veronika Cortolezis
Rechtsanwältin in Wien, spezialisiert auf Wirtschaftsfragen

Univ.-Prof. Dr. Andreas Hauer
Professor am Institut für Verwaltungsrecht und Verwaltungslehre an der JKU Linz

Dr. Johannes Hock
Rechtsanwalt in Wien, spezialisiert u.a. auf Internationale Schiedsgerichtsbarkeit

Dr. Lothar Hofmann
Rechtsanwalt in Wien

Mag. Ralph Michael Kilches
Rechtsanwalt in Wien

Dr. Alexander Krasser
Rechtsanwalt in Wien, spezialisiert auf Strafsachen

Univ.-Prof. DDr. Peter Lewisch
Professor für Strafrecht und Strafprozessrecht an der rechtswissenschaftlichen Fakultät in Wien

Dr. Gottfried Musger
Richter und Hofrat am Obersten Gerichtshof

Dir. Dr. Thomas Neumann
Lehrender an der WU Wien, Senior Manager BDO Austria

Mag. Dr. Jürgen Pechan
Europarechtsexperte aus Linz

Dr. Marcella Prunbauer-Glasner
Rechtsanwältin in Wien, Vizepräsidentin des Österreichischen Rechtsanwaltstages

Priv.-Doz. Dr. Ing. Erich Pürgy
Hofrat des Verwaltungsgerichtshofs

Hon.-Prof. DDr. Jörg Zehetner
Rechtsanwalt und Honorarprofessor der Uni Salzburg