WKStA stellt Verfahren gegen Gewessler ein, Grüne fordern Entschuldigung von ÖVP
Von Bernhard Gaul
Als Leonore Gewessler im Juni 2024 gegen den Willen vom Koalitionspartner ÖVP im EU-Umweltministerrat für die EU-Renaturierungsverordnung stimmte, war der Koalitionsfrieden endgültig vorbei.
Kanzler und ÖVP-Chef Karl Nehammer sagte, es könne nicht sein, dass Gewessler Recht breche, Kanzleramtsministerin Karoline Edtstadler fand, Gewessler habe sogar die Verfassung gebrochen, ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl nannte sie eine "Staatsgefährderin" und legte ihr den Rücktritt nahe.
Drei Anzeigen gegen Gewessler wurden von der ÖVP eingebracht: Wegen Amtsmissbrauchs ermittelt die WKStA, auch der Bauernbund zeigte sie wegen Amtsmissbrauchs an. Und beim EuGH wurde von der ÖVP überlegt, eine Nichtigkeitsbeschwerde einzubringen. Bis 22. Oktober laufe die Frist, erfuhr Ö1 aus Edtstadlers Büro, an der Klage werde noch gearbeitet.
Wie der Falter berichtet, hat die WKStA nun die Anzeige wegen Amtsmissbrauchs zurückgelegt. Von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens sei mit Verfügung vom 3. September abgesehen worden. Ob damit auch die Anzeige des Bauernbundes obsolet geworden ist, ist noch nicht klar.
Wahrscheinlich ist zudem, dass eine Nichtigkeitsbeschwerde beim EuGH ebenfalls fallen gelassen würde, haben EU-Rechtsexperten schon vor einem Monat berichtet.
ÖVP-Generalsekretär Christian Stocker reagierte als Erster aufseiten der Volkspartei. "Wir nehmen die auffällig schnelle Zurücklegung ohne Einleitung eines Vermittlungsverfahrens der WKStA zur Kenntnis. Unsere Rechtsansicht bleibt aufrecht." Und es liege jetzt am EuGH, über die Rechtmäßigkeit der Verabschiedung der EU-Renaturierungsverordnung zu entscheiden.
Olga Voglauer, Generalssekretärin der Grünen, verlange in einer Pressekonferenz eine Entschuldigung seitens des Koalitionspartners ÖVP und plädierte für eine generelle Mäßigung des Tons in der Politik.
Gewessler hatte sich bezüglich der Anzeigen immer recht gelassen gezeigt. Sie hatte zudem drei Rechtsgutachten vor ihrer Zustimmung eingeholt, die ihr ein rechtskonformes Handeln im Falle einer Zustimmung bescheinigten.
Freitagmittag gab Gewessler folgendes Stament ab:
„Die heute bekannt gewordene Entscheidung bestätigt: Die Zustimmung zum EU-Renaturierungsgesetz war ein Sieg für die Natur. Sie war richtig und keineswegs ein Rechtsbruch, wie von mancher Seite vorschnell und lautstark behauptet wurde. Ich bin froh, dass es diese Klarheit nun gibt. Nicht für mich, sondern vor allem für die Österreicherinnen und Österreich."
"Ich habe diese Entscheidung aus Verantwortung für Österreich getroffen. Nicht leichtfertig, sondern gut überlegt. Aus Verantwortung für künftige Generationen, denen wir eine lebenswerte Heimat hinterlassen wollen. Das gelingt dann, wenn wir handeln und nicht nur reden. Dafür braucht es Entschlossenheit, da muss man manchmal mit Gegenwind rechnen. Das ist nicht leicht, aber genau deshalb umso wichtiger. Denn nicht nur die Natur braucht uns, auch wir brauchen die Natur. Die dramatischen Wetterereignisse dieser Tage beweisen das mit schauderhaftem Nachdruck.
Dieses Naturschutzgesetz schützt Zukunft. Wir erhalten fruchtbare Äcker, lebendige Bäche und unberührte, einzigartige Natur. Ich hoffe mit dem heutigen Tag kann nun wieder diese Natur ins Zentrum unserer Aufmerksamkeit rücken. Um sie muss es uns doch allen gehen.“