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Die Mindestsicherung – einfach erklärt

Fast ein Jahr schon dauert der Streit der Koalitionsparteien um die Mindestsicherung. Und schön langsam wird die Zeit knapp. Mit Jahreswechsel läuft der Bund-Länder-Vertrag zur "bedarfsorientierten Mindestsicherung" aus. Spätestens dann sollte ein Kompromiss gefunden sein, ansonsten müssten alle Länder eigenständige Regelungen beschließen.

Ob das gelingt, ist nach dem Krach zwischen Sozialminister Alois Stöger und Vizekanzler Reinhold Mitterlehner fraglich – in Wien bereitet man jedenfalls schon einen "Plan B" vor, Niederösterreich hat angekündigt, eine Verschärfung im Alleingang beschließen zu wollen.

Was SPÖ und ÖVP wollen und worum es eigentlich genau geht - Kurier.at klärt die wichtigsten Fragen zur Mindestsicherung.


Die Mindestsicherung - einfach erklärt

Wieviel gibt Österreich für die Mindestsicherung aus?

Seit 2010 gibt es die "Bedarfsorientierte Mindestsicherung" in Österreich. In absoluten Zahlen wurden vergangenes Jahr 870 Millionen Euro dafür aufgewandt, 2013 waren es noch knapp 600 Milionen Euro. Der Betrag entspricht 0,79 Prozent der gesamten Sozialausgaben, 2014 betrug der Anteil noch 0,71 Prozent. Wobei dies sowohl 2014 als auch 2015 jeweils 0,4 Prozent des gesamten Budgets entspricht. Zum Vergleich: 2015 gab Österreich fast 1,8 Milliarden Euro für den Bereich "Freizeitgestaltung, Sport, Kultur, Religion" aus.



Wie hoch ist die Mindestsicherung?

Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung besteht grundsätzlich aus zwei Teilen: 628,32 Euro Grundbetrag und 209,44 Euro Wohnkostenanteil pro Monat. Zusammen sind das 837,76 Euro. Personen in Lebensgemeinschaften bekommen gemeinsam den 1,5 fachen Betrag: 1.256,64 Euro. Für Kinder gibt es aktuell jeweils 150,80 Euro dazu. Wobei die ersten drei Kinder in der Regel die Leistung stärker erhöhen, als weitere Kinder. (Bei der Familienbeihilfe gilt das umgekehrte Prinzip - für das zweite Kind wird mehr Familienbeihilfe ausgezahlt als für das erste usw.)

Die tatsächliche Höhe der Mindestsicherung ist aber von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich (mehr dazu unten). Unterschiede entstehen beispielsweise dadurch, dass Wien, die Steiermark, Salzburg, Tirol und Vorarlberg zusätzliche Leistungen für das Wohnen gewähren.



Wer hat Anspruch auf die Mindestsicherung?

Die Mindestsicherung ist eine Sozial-, keine Versicherungsleistung. Anspruch auf die sogenannte "bedarfsorientierte Mindestsicherung" hat nur, wer das eigene Vermögen (bis maximal 4139,13 Euro) aufgebraucht hat, seine Lebenshaltungskosten nicht selbst bezahlen kann und arbeitswillig ist.

Neben österreichischen Staatsbürger sind ebenfalls anspruchsberechtigt: EU- bzw. EWR-Bürger, die sich als Arbeitnehmer in Österreich befinden oder schon länger als fünf Jahre in Österreich wohnen; Drittstaatsangehörige, die bereits länger als fünf Jahre rechtmäßig in Österreich leben; und anerkannte Flüchtlinge. Asylwerber haben keinen Anspruch auf Mindestsicherung.



Und wie viele Menschen haben sie nun tatsächlich erhalten?

2015 haben 284.374 Personen die Mindestsicherung bezogen, das ist gegenüber dem Jahr davor ein Anstieg um 10,9 Prozent. 38 Prozent der Personen, die Mindestsicherung bezogen, waren Frauen, 35 Prozent Männer, 27 Prozent (minderjährige) Kinder. Paare mit Kindern machten rund ein Drittel aus, Alleinerziehende 15,5 Prozent.



Wieviele davon waren Asylberechtigte?

Erst bei einem positiven Asylbescheid sind Flüchtlinge bezugsberechtigt. Wieviele Asylberechtigte die Mindestsicherung in Österreich beziehen, dazu gibt es jedoch nach wie vor keine offiziellen Zahlen aus dem Sozialministerium. In Wien waren 2015 17 Prozent aller Mindestsicherungsempfänger Asylberechtigte (31.505 Personen). Im ersten Halbjahr 2016 gab es bereits 6.420 sogenannte Neuanfälle aus dieser Gruppe.



Wo leben die meisten Mindestsicherungsbezieher?

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Wie lange kann man die Mindestsicherung beziehen?

Grundsätzlich ist der Bezug der Mindestsicherung nicht begrenzt. Die durchschnittliche sogenannte Verweildauer - also, wie lange jemand Mindestsicherung bezog - betrug 2015 pro Haushalt acht Monate. 16.000 Personen (12 Prozent) erhielten nach den Zahlen des Sozialministeriums Mindestsicherung zusätzlich zu einem (zu niedrigen) Einkommen.



Kann man den Anspruch auf Mindestsicherung auch verlieren?

Im Gegensatz zur bis 2010 geltenden Sozialhilfe müssen arbeitsfähige Bezieher zur Aufnahme einer Arbeit bereit sein. Hier gelten die Zumutbarkeitsbestimmungen wie bei Beziehern von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe. Wird eine zumutbare Arbeit nicht angenommen, kann die Mindestsicherung von der gewährenden Stelle bis zur Hälfte gestrichen werden.

Ausnahmen betreffen: Menschen, die das ASVG-Regelpensionsalter erreicht haben (Frauen: 60 Jahre, Männer: 65 Jahre); Betreuungspflichtige von Kindern, die das dritte Lebensjahr noch nicht erreicht haben; Menschen, die pflegebedürftige Angehörige ab Pflegestufe 3 betreuen; Bezieher, die Sterbebegleitung oder Begleitung von schwerstkranken Kindern leisten; Bezieher, die einer Ausbildung nachgehen, die vor dem 18. Lebensjahr begonnen wurde (gilt nicht für Studium).

Die Entscheidung, ob eine Bedarfsorientierte Mindestsicherung gewährt wird, trifft die jeweilige Bezirksverwaltungsbehörde (z.B. Bezirkshauptmannschaft, Magistrat). Diese nimmt auch die Auszahlung vor.



Was ist der Unterschied zum Arbeitslosengeld und zur Notstandshilfe?

Die Mindestsicherung ist die letzte Sicherungsstufe im Sozialstaat Österreich. Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, wer innerhalb von zwei Jahren 52 Wochen einer Beschäftigung, die arbeitslosenversicherungspflichtig ist, nachgegangen ist. Unter 25-Jährige können Arbeitslosengeld beanspruchen, wenn sie innerhalb eines Jahres 26 Wochen beschäftigt waren. Die Höhe des Arbeitslosengeldes bemisst sich am letzten Einkommen. Der Grundbetrag beläuft sich auf 55 Prozent des letzten Nettoeinkommens. Beträgt das Arbeitslosengeld weniger als 872,31 Euro erhält man zusätzlich Ergänzungsbeiträge; Arbeitslose mit Kindern erhalten Familienzuschläge. Die Anspruchsdauer ist befristet. Grundsätzlich 20 Wochen, maximal aber für ein Jahr.

Die Notstandshilfe kann nach Ende des Arbeitslosengeld-Bezugs beantragt werden und wird jeweils für maximal 52 Wochen bewilligt. Liegt das Arbeitslosengeld (ohne Familienzuschläge) über dem Ausgleichszulagenrichtsatz von monatlich 872,31 Euro, beträgt die Notstandshilfe 92 Prozent des vorher bezogenen Arbeitslosengeldes.



Was ist unter Residenzpflicht zu verstehen und wieso pocht Wien so darauf?

Geht es nach Wien, soll die Übersiedlung in die Hauptstadt für Asylberechtigte künftig nicht mehr so einfach möglich sein. Die Residenzpflicht - also die Bindung der Mindestsicherung an den Wohnort - soll hier Abhilfe schaffen. Der Handlungsbedarf ist akut: Allein im ersten Halbjahr 2016 sind laut Sozialstadträtin Sonja Wehsely 54 Prozent aller asylberechtigten Erstbezieher aus einem anderen Bundesland zugezogen.

Der Forderung nach einer Residenzpflicht würde von der ÖVP aktuell jedoch nur mit einer damit verbundenen Einschränkung der Leistungen zustimmen.



Wie ist der aktuelle Stand der koalitionären Verhandlungen?

Am Donnerstag vergangener Woche erklärte Sozialminister Alois Stöger, er wäre der ÖVP „maximal entgegen gekommen“, Vizekanzler Reinhold Mitterlehner wäre auch zu einem Kompromiss bereit gewesen, hätte sich damit jedoch nicht in seiner eigenen Partei durchsetzen können.

Wie sah dieser Kompromiss also aus? Im Gegensatz zu früheren Modellen hätte Stöger bei arbeitsfähigen Vollbeziehern der Mindestsicherung einem tatsächlichen Deckel bei 1.500 Euro im Monat zugestimmt. Familien mit mehreren Kindern hätten also auch inklusive Wohnkosten den Deckel nicht überschreiten können. Eine Sachleistung, die die SPÖ bis dahin stets zusätzlich gewähren wollte. Dazu hätten Asylberechtigte nur mehr dann den vollen Satz (837 Euro für Alleinstehende) bekommen, wenn sie eine Integrationsvereinbarung unterzeichnen (ansonsten wären es nur 520 Euro – siehe „Vorarlberger Modell“). Laut Stöger wären Mitterlehner und acht Länder diesem Kompromiss dabei gewesen, was man im Büro des Vizekanzlers jedoch bestritt. Die aktuelle ÖVP-Forderung - als „Mindestsicherung light“ in Varianten (zuletzt sprach man von "Mindestsicherung 1") seit April dieses Jahres am Tisch - laute noch immer: Die volle Mindestsicherung solle nur als jene ausbezahlt werden, die in den letzten sechs Jahren zumindest fünf Jahre in Österreich waren. Andernfalls solle es nur 560 Euro im Monat geben.

Auch Niederösterreich beharrt auf einer niedrigeren Leistung für Zuwanderer. Sollten die Forderungen des Landes nicht erfüllt werden, werde man diesen in einem Monat selbständig beschließen, hieß es.

Vorarlberg

ÖVP und Grüne - die Regierungsparteien im Ländle - haben in einer Vereinbarung im April beschlossen, bei der Mindestsicherung keine Deckelung anzustreben. Die Regierungspartner setzen dagegen verstärkt auf Sanktionen bei Fehlverhalten, aber etwa auch auf eine Reduktion der Wohnkosten. Herzstück ist die Integrationsvereinbarung, die jeder Asylberechtigte unterschreiben muss. Bei Arbeits- oder Integrationsverweigerung wird die Mindestsicherung gekürzt. Ziel ist auch, dass die in Vorarlberg bereits installierte Integrationsvereinbarung für Flüchtlinge in ganz Österreich Pflicht wird. Zudem wünscht man sich in Vorarlberg mehr Spielraum für eine Umwandlung in Sachleistungen. Die Ansage von Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP), er könne sich eine Deckelung bei 1.500 Euro (inkl. 25 Prozent Wohnkosten) vorstellen, wird von den Grünen nicht geteilt. Einig sind sich die Regierungsparteien hingegen, dass es weitere kostendämpfende Maßnahmen bei der Mindestsicherung (vor allem beim Wohnen) braucht. Genannt wurden etwa kleinere Wohnungseinheiten, Wohngemeinschaften für Schutzbedürftige oder längeres Wohnen in Asylunterkünften. Ein Antrag der Freiheitlichen auf Deckelung der Mindestsicherung wurde bei der Landtagssitzung Anfang Oktober von allen anderen Fraktionen abgelehnt.

Tirol

Die schwarz-grüne Tiroler Landesregierung hat bei ihrer Herbstklausur einstimmig beschlossen, bei einer Einigung aller Bundesländer die Vereinbarung zur Mindestsicherung mitzutragen und zu übernehmen. Das aktuelle Modell in Tirol sieht keine Deckelung vor. Sollte aber jemand nicht bereit sein, Deutschkurse zu besuchen oder eine Arbeit anzunehmen, kann ihm die Mindestsicherung um bis zu 50 Prozent gekürzt werden.

Salzburg

Auch die Salzburger wünschen sich eine einheitliche Lösung für ganz Österreich. Der Beschluss einer eigenen Variante könnte zwischen ÖVP und Grünen nicht ganz einfach werden. Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP) hatte sich in der Vergangenheit dafür ausgesprochen, anerkannten Flüchtlingen eine niedrigere Mindestsicherung auszahlen zu wollen als Österreichern. Mit einem Beitrag wie etwa der Sprachkurs-Besuch oder einer Integrationsvereinbarung sollen Asylberechtigte auf die gleiche Höhe kommen, lautete sein Vorschlag. Beim Koalitionspartner Grüne stieß dies nicht auf Zustimmung - im Gegenteil, die Mindestsicherung müsse eher ausgeweitet werden. Laut der Grünen Landeshauptmann-Stellvertreterin Astrid Rössler sei derzeit etwa ein Trend zu beobachten sei, wonach anerkannte Flüchtlinge sehr schnell eine Arbeit finden und dann der Differenzbetrag abgegolten werde.

Oberösterreich

Seit 1. Juli ist in Oberösterreich die umstrittene Novelle der reduzierten Mindestsicherung in Kraft, die mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ im Landtag verabschiedet wurde. Betroffen von der Kürzung sind zeitlich befristete Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte. Für diese Personengruppe gibt es nur mehr 365 Euro plus einen an Auflagen gebundenen Integrationsbonus von 155 - also in Summe 520 - statt wie bisher 914 Euro. Der Bonus wird zunächst ohne Bedingungen ausbezahlt. Um ihn in voller Höhe zu behalten, muss man eine Integrationsvereinbarung unterzeichnen, einen Deutschkurs sowie eine Werteschulung absolvieren und arbeitswillig sein. Tut man das nicht oder verstößt gegen die Integrationsvereinbarung - indem man Kinder etwa nicht in die Schule schickt -, wird gekürzt. Abgefedert wird das Paket durch zusätzliches Geld für Alleinerziehende und eine von vier auf zwölf Monate verlängerte Wohnmöglichkeit im Grundversorgungsquartier inklusive 40 Euro Taschengeld im Monat. Zudem wurde ein "Jobbonus" eingeführt, der allen Beziehern der Mindestsicherung zugutekommt.

Steiermark

Die steirische Landesregierung hat im September beschlossen, dass bei Missbrauch in Sachen Mindestsicherung rasch Sanktionen verhängt werden können. Eine Deckelung der Leistung ist nicht vorgesehen. Bei Missbrauch sind Sanktionen in mehreren Schritten möglich. Im ersten Schritt wird die Leistung um 25 Prozent gekürzt, wenn etwa eine Arbeit nicht angenommen wird oder ein Bezieher nicht beim AMS erscheint. Die Sanktion kann sofort und ohne vorherige Ermahnung verhängt werden. Kürzungen sind in weiteren Schritten bis zu 100 Prozent möglich. Sach- statt Geldleistungen sollen forciert werden, etwa bei Miete oder Betriebskosten. Der Hintergrund von Sachleistungen ist laut einem Sprecher von Soziallandesrätin Doris Kampus (SPÖ) der, dass manche Bezieher mit Geld schwer umgehen können und etwa die Stromrechnung direkt mit dem Rechnungsleger abgewickelt wird. Der Grundbetrag beträgt 837 Euro. Für anerkannte Flüchtlinge ist eine Integrationshilfe in der Höhe von 628 Euro vorgesehen. Die Differenz zur Mindestsicherung wird in Form von Sachleistungen gewährt, vor allem bei Miet- und Energiekosten. Für anerkannte Flüchtlinge ist der Erhalt der Integrationshilfe mit Auflagen und Bedingungen verbunden wie dem Besuch von Deutsch- und Wertekursen. Bei Weigerung kommt es auch hier zu einer Reduzierung der Sozialleistung.

Kärnten

Auch hier ist die rot-schwarz-grüne Koalition bei der Mindestsicherung nach wie vor gespalten. Während SPÖ und Grüne sich gegen Kürzungen aussprechen, ist die ÖVP dafür. Arbeit müsse sich wieder lohnen, daher müsse der Abstand zum Mindestlohn über Kürzungen bei der Mindestsicherung vergrößert werden, hieß es aus dem Büro von ÖVP-Landesrat Christian Benger. Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) kann sich vorstellen, Geldleistungen teilweise durch Sachleistungen zu ersetzen. FPÖ-Chef Gernot Darmann will die Mindestsicherung für Österreicher unverändert lassen, sie allerdings für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte streichen. Diese sollen in der Grundversorgung bleiben. Team Stronach-Landesrat Gerhard Köfer ist dafür, die Mindestsicherung für Österreicher deutlich anzuheben. Für Asylberechtigte soll die Leistung gekürzt werden.

Burgenland

Im Burgenland hat sich die rot-blaue Landesregierung diese Woche im Landtag für eine Deckelung der Mindestsicherung bei 1.500 Euro inklusive Wohnkostenanteil ausgesprochen. Die an den Bund gerichtete Entschließung sieht allerdings auch Ausnahmen vor. So sollen kinderreiche Familien höhere Wohnkosten in Form von Sachleistung erhalten. Anspruchsberechtigte Geringverdiener, deren Erwerbseinkommen nicht für den Lebensunterhalt ausreicht, sollen ebenfalls nicht unter die Deckelung fallen. Weiters sollen Anreize für den beruflichen Wiedereinstieg geschaffen, von Geld auf Sachleistungen umgestiegen und das Kontrollnetz dichter werden. Die Möglichkeit einer Koppelung der Mindestsicherung an eine bestimmte Aufenthaltsdauer in Österreich soll laut Entschließung von SPÖ und FPÖ rechtlich geprüft werden.

Niederösterreich

In der Landtagssitzung am 17. November soll die von der ÖVP beantragte Änderung des NÖ Mindestsicherungsgesetzes ab 1. Jänner 2017 beschlossen werden, mit der die Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) bei 1.500 Euro gedeckelt und die "BMS light" eingeführt wird. Miteingerechnet wird jedes Einkommen im Haushalt, in den 1.500 Euro sind auch die Wohnkosten beinhaltet. Ausnahmen gibt es für Personen, die Pflegegeld oder erhöhte Familienbeihilfe beziehen, oder die dauernd arbeitsunfähig sind. Außerdem kommt eine "BMS light" für Personen, die in den vergangenen sechs Jahren weniger als fünf Jahre ihren Hauptwohnsitz bzw. rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich hatten. Die Höhe der Leistungen soll für einen Erwachsenen bei 572,50 Euro liegen, wobei darin auch ein Integrationsbonus enthalten ist. Denn "BMS light"-Bezieher müssen künftig eine Integrationsvereinbarung unterschreiben und Maßnahmen zur besseren Integration erfüllen, wie zum Beispiel Deutsch- oder Wertekurse. Bei Verweigerung werden die Leistungen gekürzt.

Wien

Auch hier hofft man weiter auf eine österreichweite Lösung. Sozialstadträtin Sonja Wehsely (SPÖ) rückte in diesem Zusammenhang zuletzt auch von ihrer strikten Position gegen eine Deckelung ab, um einen Kompromiss zu ermöglichen. Die Stadträtin pocht aber weiter auf eine Wohnsitzauflage. Generelle Kürzungen nur für Asylberechtigte lehnt sie ab. Diese seien österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt, solche Maßnahmen würden daher den Gleichheitsgrundsatz der Verfassung verletzen. Weiters ist sie gegen die ÖVP-Forderung, die Mindestsicherung mit einer mehrjährigen Wartezeit für Nicht-Österreicher zu versehen. Dabei gibt es in schwarz-regierten Bundesländern durchaus Lösungen, mit denen Wien leben könnte - als Beispiele werden etwa die Integrationsvereinbarung in Vorarlberg oder das Integrationsgeld in der Steiermark genannt. Im Falle des Scheiterns der Verhandlungen kann sich Wehsely eine Mindestaufenthaltsdauer in Wien als Voraussetzung für die Antragsberechtigung vorstellen. Eine solche Wartezeit soll für Asylberechtigte ebenso wie für Österreicher gelten, die aus anderen Bundesländern in die Bundeshauptstadt ziehen.

(apa)