Jetzt fix: Große Öffnung am 5. März - auch Maskenpflicht fällt großteils
Nun ist es fix: Am 5. März fallen in Österreich alle Corona-Maßnahmen, außer in höchst vulnerablen Settings, also in Alten- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern. Dort gilt auch nach dem 5. März 3-G-Pflicht für Mitarbeiter, Dienstleister und Besucher.
Die Nachtgastronomie darf dann wieder aufsperren, das Konsumationsverbot bei Veranstaltungen fällt weg. Auch in Wien öffnet die Nachtgastronomie, hier gilt aber - wie in der gesamten Wiener Gastronomie - weiterhin 2-G.
Auch die Maskenpflicht wird ab 5. März großteils aufgehoben. FFP2-Pflicht bleibt aber in den oben genannten "höchst vulnerablen Settings" und in öffentlichen Verkehrsmitteln samt deren Haltestellen. Auch in den Supermärkten, Apotheken, Banken und der Post gilt weiterhin FFP2-Maskenpflicht. In allen anderen Bereichen gilt für geschlossene Räume nur mehr eine FFP2-Empfehlung.
Zuvor, nämlich schon ab dem 19. Februar wird in allen 2-G-Settings wieder auf 3-G umgestellt: in Seilbahnen, bei Busreisen und auf Ausflugsschiffen, bei körpernahen Dienstleistungen, in Sportstätten, bei Veranstaltungen.
3-G wird in der Woche des 21. Februars auch als generelle Regel bei der Einreise (ausgenommen Virusvarianten-Gebiete) eingeführt.
In höchst vulnerablen Settings (Alten- und Pflegeheime/Krankenhäuser) bleibt für Besucher 2-G-plus Voraussetzung, wobei Antigen oder PCR-Tests gültig sind. Für die Mitarbeiter gilt 2,5-G.
Die Sperrstunde bleibt bis 5. März bei 24 Uhr. Auch die 3-G-Regel am Arbeitsplatz bleibt noch bestehen.
"Frühlingserwachen"
"Der Ausblick zeigt uns, dass wir vorsichtig und bedacht, aber mit Nachdruck Stück für Stück uns die Freiheit zurückholen, die uns das Virus genommen hat", sagte Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP). "Wir müssen die Zeit, die jetzt uns gegeben ist, dafür nutzen, pandemische Entwickelung zu monitoren und Teststrategie zu überarbeiten." Gleichzeitig warnte er auch: "Wir haben die Pandemie noch nicht überwunden. Das Virus ist noch immer Teil unseren Lebens."
Ähnlich äußerte sich auch Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne): "Die aktuelle Lage scheint uns ein würdiges Frühlingserwachen aus dem eingefahrenen Krisenmodus zu ermöglichen. Wir können die Maßnahmen Schritt für Schritt auf Standby schalten. Das heißt nicht, dass die Pandemie bereits vorbei ist. Diesen Fehler dürfen wir nicht erneut machen", erinnerte er daran, dass die Regierung bereits im Sommer 2021 die Pandemie für Geimpfte für überstanden erklärt hatte. "Ich kann Ihnen nicht versprechen, dass wir in den kommenden Monaten keine strengeren Maßnahmen benötigen, das hat uns das Virus schon gelehrt."
Noch offen
Was die Teststrategie angeht, so werde diese gerade evaluiert. Zielgerichtetes Testen sei sinnvoll, hier werde man nachschärfen, erklärte Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne). Aber: "Symptomfreie geboosterte Menschen regelmäßig zu testen macht wahrscheinlich wenig Sinn und kostet viel Geld." Bis Ende März wird das Testen aber auf jenden Fall gratis bleiben. GECKO sei beauftragt worden, sich ein neues Testregime zu überlegen. Zusätzlich werde nun ein Fokus auf das Abwassermonitoring gesetzt.
Laut GECKO wird wohl eine 4. Impfung vor dem Beginn der kalten Jahreszeit - also etwa im September - notwendig werden.
Wie es mit der Impfpflicht weitergeht, darüber wollte sich die Regierung auch heute nicht festlegen. Es werde aktuell eine Kommission aus Gesundheits- und Rechtsexperten gebildet, die bis zum Impfstichtag - dem 15. März - zusammentreten und das weitere Vorgehen bewerten soll.
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