Politik/Inland

Ausgangsbeschränkungen enden mit 1. Mai - ein Meter Mindestabstand bleibt

Tourismusministerin Elisabeth Köstinger betont, dass es die Disziplin jedes einzelnen bedarf, damit Gastronomie und Hotels wieder aufsperren und offen halten dürfen.

Der Fahrplan

  • Gastronomische Betriebe dürfen ab 15. Mai öffnen  - täglich bis 23 Uhr
  • Beherbergungsbetriebe dürfen ab 29. Mai wieder öffnen
  • Schwimmbäder ab 29. Mai wieder geöffnet
  • Tierparks sind bereits ab 15. Mai wieder für Gäste offen
  • Überall muss Mindestabstand von 1 Meter eingehalten werden
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Der Mund-Nasen-Schutz bleibt Teil unseres Alltags, sagt Gesundheitsminister Rudolf Anschober auf Nachfrage. Noch befinde sich Österreich in Phase II. Erst wenn eine Impfung gegen das Virus bestehe, so Anschober, könne wieder von dem Schutz abgesehen werden.

Die Gastronomie-Regeln

  • Maximal 4 erwachsene Personen dürfen an einem Tisch sitzen - inklusive ihrer zugehörigen Kinder
  • Gäste müssen sitzen: Zwischen Gästen, die nicht an einem Tisch sitzen, muss mindestens 1 Meter Abstand gehalten werden
  • Servicepersonal muss Mund-Nasen-Schutz tragen, Personal in Küche oder Lager müssen dies nicht
  • Tische sind in der Regel vorab zu reservieren, Gruppenreservierungen sind nicht möglich
  • Schankbetrieb an der Theke ist nicht erlaubt

Manche Einschränkungen ergeben sich in der Gastronomie, da Gäste einen Sitzplatz haben müssen und da die Sperrstunde mit 23 Uhr festgelegt ist, erläutert Köstinger auf Nachfrage.

Ist an eine Grenzöffnung zu Deutschland für den Tourismus zu denken? "Das wird noch eine Diskussion sein", sagt Köstinger.

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Voraussetzung für diese Regeln sind die Infektionszahlen, die derzeit im niedrigen Bereich sind.

3 Millionen Menschen sind an Corona weltweit erkrankt, schickt Gesundheitsminister Rudolf Anschober voraus. Österreich befinde sich wegen der niedrigen Infektionsraten bereits in Phase II. Das Osterwochenende und die Öffnung der Baumärkte habe sich nicht negativ auf den sinkenden Infektionstrend ausgewirkt, so, dass weiter an eine Aufhebung der Einschränkungen gedacht werden kann.

Reproduktionsfaktor ist von 3 (eine Person steckt 3 Personen an) auf 0,59 gesunken. Zum Vergleich: Deutschland ist an diesem Dienstag beispielsweise wieder über 1.

"Die nächsten Wochen werden eine alles entscheidende Phase", so Anschober. "Wir sind noch mitten drinnen, sind aber auf einem sehr guten Weg."

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Am 30. April enden die Ausgangsbeschränkungen

Innenminister Karl Nehammer führt aus, dass bei Veranstaltungen eine Personenbeschränkung von 10 Personen gilt. An Begräbnissen dürfen 30 Personen teilnehmen.

Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck erläutert die Kriterien des Härtefallfonds in der zweiten Phase. Bis zum 15.9. können jene drei Monate eingemeldet werden, in denen ein Unternehmen am stärksten von der Krise betroffen war. Gründer aus dem Jahr 2018 und 2019 können ab sofort ebenfalls um Hilfe ansuchen. Zudem gibt es ab sofort eine Mindestförderhöhe von 500 Euro.

Neu ist, dass die Kreditbearbeitungsgebühren der Banken nur mehr 0,5 bis 0,8 Prozent betragen werden, erklärt Ministerin Schramböck. Derzeit seien bereits 175.000 Steuerstundungen in der Höhe von 4,4 Millionen Euro vollzogen worden. Die Kurzarbeit sei von 98.000 Unternehmen beantragt worden und sichere so 1,1 Millionen Arbeitsplätze.

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