Politik/Inland

Corona: Registrierung in Gastro, Sportstätten und bei Events kommt

Personenregistrierungen können künftig in der Gastronomie und der Hotellerie sowie in Sportstätten, Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie Spitälern und Altenheimen vorgeschrieben werden. Ein entsprechender, der APA vorliegender Abänderungsantrag soll am Freitag vom Nationalrat beschlossen werden.

Nachdem es am Nachmittag geheißen hat, dass die Polizei künftig in Privatwohnungen darf, um z.B. die Quarantäne zu überprüfen, gab es am Donnerstagabend einen Knalleffekt: Die Polizei soll nun doch nicht zu Corona-Ermittlungen in den privaten Wohnbereich kommen dürfen. Der entsprechende Abänderungsantrag wurde Donnerstagabend noch einmal geändert. Nunmehr wird festgelegt, dass die Exekutive Betriebsstätten, Verkehrsmittel, sonstige Gebäude und Ortschaften betreten kann, wenn dies zu Corona-Erhebungs- und Bekämpfungsmaßnahmen dringend nötig ist. Der private Wohnbereich darf hingegen nicht betreten werden. Beschlossen wird das Ganze am Freitag.

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Begründet werden die Registrierungen damit, dass diese Daten zur Nachverfolgung von Kontakten nötig sein könnten. Die Regel ist bis Mitte kommenden Jahres befristet. Gesetzlich ermöglicht wird, dass die Datenerhebung mittels QR-Code erfolgt.

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Vermerkt werden sollen Namen und Angaben wie Telefonnummer und E-Mail-Adresse sowie Aufenthaltsdauer. All dies gilt nur, wenn sich die Person mehr als eine Viertelstunde in der Einrichtung oder bei der Veranstaltung aufhält. Die Daten sollen auf Aufforderung der Gesundheitsbehörde übermittelt werden. Erfasst sind etwa Museen, Bibliotheken, Spielhallen oder Bäder. Ausgenommen sind der Privatbereich, Versammlungen und der Handel. Auch Take-away bleibt ohne Registrierung möglich.

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Festgeschrieben wird ferner eine ausdrückliche Betretungsbefugnis der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes. Damit können diese neben den Gesundheitsbehörden beispielsweise die Einhaltung von Verpflichtungen der Absonderung kontrollieren.

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SPÖ-Vizeklubchef Jörg Leichtfried sieht hier einen massiven Eingriff ins Privatleben, noch dazu, wo die Regelung unbefristet sei und es keine Begutachtung gegeben habe. Was die Registrierungspflicht für Heime und Krankenhäuser betrifft, fragt Leichtfried in einer Aussendung, ob die Bundesländer diesmal vorher informiert und eingebunden gewesen seien.

Vorgesorgt wird schließlich noch für die weihnachtlichen Reise-Einschränkungen. Bei der Reise-Verordnung wird nicht mehr nur auf Risiko-Staaten sondern auf alle Länder abgestellt.

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