Politik/Inland

Sektionschef sah kein Mobbing gegen BVT-Referatsleiterin G.

Bevor der Untersuchungsausschuss zur BVT-Affäre laut Plan eine Weihnachtspause einlegt, wurden heute Donnerstag die letzten beiden Zeugen in diesem Jahr befragt.

Zunächst betonte der Leiter der Präsidialsektion im Innenministerium Karl Hutter, dass die Suspendierungen in der Causa aus fachlicher Sicht "notwendig und zulässig" gewesen seien. In der Frage von Generaldirektorin Michaela Kardeis an Extremismus-Referatsleiterin Sibylle G., ob diese nicht in Pension gehen wolle, wollte er kein Mobbing erkennen.

Suspendierung als "Sicherheitsmaßnahme"

Hutter, der seit Juni offiziell der Präsidialsektion im Innenministerium vorsteht, führte die Geschäfte in der Sektion bereits seit März, davor war er jahrelang stellvertretender Leiter der Abteilung. Als Beamter war er mit den vorläufigen Suspendierungen von BVT-Mitarbeitern betraut. Er glaube schon, dass diese "notwendig und zulässig" gewesen waren, sagte er im U-Ausschuss, auch wenn das Bundesverwaltungsgericht diese dann später wieder aufhob. Denn man habe damals aufgrund des vorliegenden Aktenbestandes suspendieren müssen - aus Sicherheitsgründen, wie Hutter betonte.

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Der Sektionsleiter räumte ein, er habe sehr wohl Bedenken gehabt, ob die vorläufigen Suspendierungen vor der Disziplinarkommission halten werden. Er hätte lieber die Akteneinsicht durch die Staatsanwaltschaft abgewartet, diese sei aber nicht gewährt worden. Die vorläufigen Suspendierungen hielten aber dann vor der Disziplinarkommission, betonte er.

Zum Zeitpunkt der Suspendierungen sagte aus, diese seien am Tag der Hausdurchsuchung im BVT (28. Februar) durch seine Sektion auf Antrag der Generaldirektorin für öffentliche Sicherheit, Michaela Kardeis, ausgesprochen worden. Am 12. März wurde außerdem die vorläufige Suspendierung gegen BVT Peter Gridling verfügt. Herbert Kickls (FPÖ) Generalsekretär im Innenministerium Peter Goldgruber habe Kardeis mitgeteilt, dass Gridling zu suspendieren sei, dies habe Kardeis ihm weitergegeben.

Bezüglich des Konvoluts mit dem Vorwürfen gegen das BVT sagte Hutter, er wisse nicht, wer dieses verfasst habe. Erstmals gehört habe er davon im Sommer 2017, "als mir mein Ex-Chef (der frühere Kabinettschef des Innenministeriums, Michael, Anm.) Kloibmüller gesagt hat, dass ein anonymes Pamphlet kursiert". Faktisch in die Hände bekommen habe er es aber viel später, nämlich am 12. März 2018, "als es mir die Frau Generaldirektor (Kardeis, Anm.) haptisch gegeben hat". Er habe den Inhalt unverzüglich protokollieren lassen und eine dienstrechtliche Prüfung desselben verfügt.

Vorzeitige Pension oder Sportabteilung

Thema der Befragung war auch die geplante vorzeitige Pensionierung oder Versetzung von Extremismus-Ermittlerin Sibylle G. in die Sportabteilung. Hutter sagte aus, G. habe sich in einem Schreiben beschwert, etwa darüber, dass sie von Kardeis zur Pensionierung gedrängt worden wäre (Kardeis hatte Ende November im Ausschuss auch eingeräumt, sie habe G. den Gang in die Pension nahegelegt). Um die Vorwürfe zu verifizieren, habe er "die Frau Ministerialrätin am 5. Juni zu einer Einvernahme geladen", so Hutter. Tags darauf habe er auch Kardeis geladen und informiert.

Man habe sich dabei angeschaut, ob tatsächlich versucht worden sei, Frau G. "etwas umzuhängen" oder versucht wurde, sie in die Pension zu drängen oder sie in ihrer dienstlichen Tätigkeit zu beeinträchtigen - etwa indem man ihr Personal verweigere. Auch habe er G. bei der Einvernahme gefragt, ob sie Hilfestellung benötigt und ob sie eine konkrete Gefährdung ihrer Person, ihrer Gesundheit oder eine Gefährdung ihrer Angehörigen befürchtet und ob sie Personenschutz möchte. Sie habe das aber abgelehnt, immerhin sei G. eine "gestandene Polizistin", die sich nicht fürchte. Nach dem Gespräch waren "aus unserer Sicht" die Vorwürfe "auch aus ihrer (G.'s) Sicht ausgeräumt", meinte Hutter. Er sah in dem Gespräch die Klärung der beruflichen Perspektive von G. Man sei auch zur Kenntnis gelangt, dass die Vorwürfe nicht ausreichend waren, um dienstrechtliche Konsequenzen gegen Kardeis einzuleiten.

Vorwürfe des Mobbings gegen die Referatsleiterin teilte Hutter nicht. SPÖ-Abgeordnete Muna Duzdar meinte, es sei "offensichtlich, dass man Frau G. in die Pension mobben wollte". "Das sehe ich nicht so", entgegnete Hutter. G. habe vielmehr gesagt, "wenn mein Büro kontrolliert wird, werde ich eine Mobbing-Anzeige machen". Duzdar verwies auch auf Aussagen Kardeis' im U-Ausschuss, wonach diese G. gesagt hat, dass man sie aus dem BVT "weghaben" wolle. Sie verstehe nicht, wieso man dem nicht nachgegangen sei, so Duzdar. "Wir gehen natürlich Mobbing-Vorwürfen nach. Aber wenn sich die Betroffene dann nicht mehr gemobbt fühlt, dann sehe ich keinen Grund, noch Öl ins Feuer zu gießen", sah Hutter die Sache nach dem Gespräch mit G. ausgeräumt.

Behandelt wurden während Hutters Befragung einmal mehr die schon lange bekannten Anzeigen gegen Goldgruber. Laut Hutter gibt es fünf bis sieben davon, die Staatsanwaltschaft Korneuburg prüfe diese. Den umfangreichen Akt hat man laut Hutter erst seit 29. November, deshalb könne man erst jetzt umfassend die Vorwürfe prüfen. Die ÖVP hatte ja vergangene Woche eine vorläufige Suspendierung Goldgrubers gefordert, weil er als Verdächtiger geführt wird. Innenminister Herbert Kickl ( FPÖ) wies derartige "Zurufe" zurück.

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IT-Experte: Gefahr von Daten-Fernlöschung "Tatsache"

Am Nachmittag gab es dann noch einmal eine hitzige Zeugenbefragung: Nikola Knezevic, früherer IT-Experte der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, verteidigte vehement die Möglichkeit einer Fernlöschung von Daten und damit den Grund für die kurzfristige Razzia im Verfassungsschutz. "Die Annahme ist eine Tatsache in der IT."

Knezevic war bis September als IT-Experte für die WKStA tätig - "die Justiz zahlt nicht so gut wie die Wirtschaft", erklärte er. Die Fragen der Abgeordneten drehten sich um eine Besprechung von Knezevic mit dem früheren BVT-Datenforensiker Anton H., der in der Causa BVT als Belastungszeuge aufgetreten war. H. warnte dabei vor der Möglichkeit einer "Fernlöschung" von Daten quasi per Knopfdruck - im U-Ausschuss blieb er zwar später bei seiner Darstellung, räumte allerdings ein, dass er kein IT-Experte sei und dass er sein Wissen teilweise aus Google bezog. Der Staatsanwaltschaft dienten seine Aussagen jedenfalls als maßgeblicher Grund für die kurzfristige Hausdurchsuchung, die mittlerweile als rechtswidrig beurteilt worden ist.

Bei dem Gespräch mit dem Belastungszeugen sei auch Staatsanwältin Ursula Schmudermayer anwesend gewesen, sagte Knezevic. Neos-Abgeordnete Stephanie Krisper zeigte sich verwundert, widerspreche dies doch dem bisherigen Kenntnisstand. Knezevic blieb trotz mehrmaliger Nachfrage dabei.

Patziger Antwortstil

Generell reagierte Knezevic auf die Fragen der Mandatare meist patzig und lieferte sich mit allen Fraktionen bis auf die FPÖ einen Schlagabtausch nach dem anderen. Die Möglichkeit einer Löschung von Daten von außen sei eine "Tatsache", betonte der Techniker. Das funktioniere ja bei jedem Smartphone, wenn man es verliere. "Das ist nichts Neues." Zumindest den Systemadministratoren sei eine Fernlöschung möglich.

Es gehe darum, ob jemand rein theoretisch einen Ordner mit zwei Pdf-Dateien "verschwinden lassen kann" - allein wenn diese Möglichkeit bestehe, müsse man dies bei einer Hausdurchsuchung verhindern, argumentierte Knezevic. Dass im BVT doch jeder Zugriff protokolliert wird, ließ Knezevic nicht gelten: Als Systemadministrator habe man auch die Möglichkeit, die Protokollierung zu ändern oder zu löschen - einer der Beschuldigten sei Domainadministrator gewesen, der alle Rechte habe. "Da kann ich mich auf die Protokollierung nicht verlassen." Ein Experte des BVT hatte am Mittwoch im U-Ausschuss erklärt, dass die Manipulation des Protokolls unrealistisch sei, weil es Monate dauern und enorme Ressourcen brauchen würde.

Dass etwas gelöscht wurde, sei keine Information

Die bloße Information, dass etwas gelöscht wurde, sei zudem wertlos, befand Knezevic jedenfalls. Auch den Einwand der ÖVP-Abgeordneten Tanja Graf, dass es im BVT Backups gebe, wischte er vom Tisch. Er bezweifle, dass es von allen Rechnern Backups gebe. Er habe H. danach gefragt, aber der habe es nicht gewusst - und eine Frage, auf die er "keine Antwort" bekomme, brauche er auch nicht in seinem Besprechungsprotokoll vermerken, befand er zum Unmut mehrerer Abgeordneter.

Auch dass Zeuge H. selbst sagt, dass er kein IT-Experte sei, stört Knezevic nicht: Ihm sei es um die Hauptinformation von H. gegangen, wer Systemadministrator im BVT sei - darunter eben einer der Beschuldigten. Die Namen dieser Berechtigten hat er allerdings nicht aufgeschrieben, wie er auf Befragen des erstaunten SPÖ-Fraktionsführers Kai Jan Krainer einräumte.

Welche konkreten Beweisstücke bei der Razzia gesucht wurden, sei in der Hausdurchsuchungs-Anordnung gestanden - welche das waren, konnte Knezevic im Ausschuss aber nicht mehr sagen. Seine Frage bei der Hausdurchsuchung, ob noch irgendwo Daten des Rechtsanwalts Gabriel Lansky gespeichert seien, sei verneint worden. Den kolportierten Plan, die ganze Serverlandschaft im BVT abzubauen, dementierte Knezevic: "Das wäre meiner Meinung nach auch völlig hirnrissig."

Der IT-Experte führte jedenfalls auch eine Grobsichtung der beschlagnahmten Datenträger durch. Wenn man zum Beispiel nur Urlaubsfotos finde, entscheide die Staatsanwältin, ob man die Datenträger sofort zurückgibt.

BVT-Ausschuss pausiert bis Jänner

Der BVT-Untersuchungsausschuss macht nun eine lange Pause. Bedingt durch Plenartage und Weihnachtsferien tagt der U-Ausschuss das nächste Mal am 8. Jänner. Da kommt unter anderem zum zweiten Mal der Rechtsanwalt Gabriel Lansky.