Politik/Inland

Heikle ÖVP-Daten bei BVT-Mitarbeiter werfen Fragen auf

Der Untersuchungsausschuss rund um die BVT-Affäre musste am Mittwoch eine gemischte Bilanz ziehen. Bei der Befragung der Auskunftspersonen erfüllte die BVT-Mitarbeiterin K. die Erwartungen der Opposition - aber nur, weil diese niedrig waren. Hingegen entpuppte sich die Aussage von Chefermittler Werner B. (Bundesamt zur Korruptionsprävention und -bekämpfung) als überraschend brisant.

B. ließ mit der Information aufhorchen, dass bei der Hausdurchsuchung bei BVT-Spionageleiter P. am dienstlichen Computer eine Datenbank über Spitzenpersonal aus Politik, Wirtschaft, Justiz und Polizei gefunden wurde. Die Daten dazu stammen offenbar nachweislich aus einer ÖVP-Datenbank und der Wählerevidenz. Die Ermittlungen dazu stünden aber erst ganz am Anfang.

Amon kann sich P.s Zugang nicht erklären

Der ÖVP-Abgeordnete Werner Amon konnte sich nicht erklären, wie P. zu diesen Daten gelangt sei - offiziellen Zugang zur Datenbank habe nur ein beschränkter Personenkreis der ÖVP. Zu dem gehöre P. nicht.

ÖVP-Fraktionsführer Amon erklärte, die Darstellung, dass die ÖVP mithilfe eines BVT-Mitarbeiters ihre Datenbank aufgefettet habe, sei falsch. "Das Gegenteil ist der Fall", meinte Amon: Es seien auf dem Computer des früheren Spionagechefs P. Daten gefunden worden, "die offensichtlich aus der Personaldatenverarbeitung der ÖVP stammen".

Anwalt von P. nimmt Stellung

P. werden zumindest engste Kontakte zu ÖVP nachgesagt. Ein sehr intensiver Austausch mit Michael Kloibmüller, dem damaligen Kabinettschef von Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP), lässt sich laut  Auskunftsperson B. auch aus seinen Kontaktdaten ablesen. 

Die ÖVP-Zentrale hat am Mittwoch zwar bestätigt, dass die Partei ihre Personendatenbank (PDV) mit der Wählerevidenz abgleicht. Wie Kommunikationschef Jochen Prüller sagte, sei diese Vorgehensweise allerdings zulässig und stehe auch den anderen Parteien offen. Außerdem betonte Prüller, dass der frühere BVT-Spionagechef P. keinen Zugriff auf diese Daten hatte.

Auch der Anwalt von P. wies die Vorwürfe am Dienstagnachmittag zurück: Sein Mandant habe weder Infos in eine ÖVP-Datenbank eingespeist noch eine solche betrieben.

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Fragen auch rund um Kloibmüller

Kloibmüller stand auch bei einem weiteren kontroversen Thema im Mittelpunkt. Ein BVT-Dokument im Zusammenhang mit einer ausländischen Anfrage zum Geheimagenten Werner Mauss sei manipuliert worden, berichtete B. Deshalb sei es ursprünglich nicht gefunden worden. Das interne System habe die Veränderung aber aufgezeichnet.

Ein Akt zu dieser Causa wurde dann zum dritten Aufreger der Vormittagsbefragung. Kloibmüller hatte bei seiner Einvernehmung einen Akt vorgelegt, den er legal gar nicht mehr hätte besitzen können - darüber waren sich die Opposition und Chefermittler B. in der Befragung einig. Woher er ihn hatte, ist ungeklärt.

Peter Pilz (Liste Jetzt) wies allerdings darauf hin, dass in zeitlicher Nähe der Nationalratspräsident und frühere Innenminister Sobotka sich den Akt aus dem Staatsarchiv ausfertigen lassen habe. Dem U-Ausschuss wurde das Dokument hingegen anfangs nicht ausgehändigt.

Pilz hegt den Verdacht, Sobotka habe den Akt seinem ehemaligen Kabinettchef Kloibmüller zur Verfügung gestellt - Kloibmüller dementiert das aber.

Zur Frage, warum Sobotka den Akt überhaupt ausheben ließ, erklärte der Nationalratspräsident am Mittwochabend, dies sei ein "normaler Vorgang" gewesen. Die WKStA habe ihn aufgefordert, das Schriftstück zu besorgen - was er tat.

Keine Informationen von K.

Zäh gestaltete sich die zweite Befragung der BVT-Mitarbeiterin K. Diese hatte zu praktisch keinem Themenbereich Wahrnehmungen, geschweige denn neue. Zudem berief sie sich immer wieder darauf, dass sie nur zum Themenkomplex der Hausdurchsuchungen geladen sei und die Fragen an sie darüber hinaus gingen. Die zweite und dritte Fragerunde wurde deshalb weitgehend ohne Antworten abgeschlossen. Das machte zuweilen selbst die Abgeordneten der Regierungsparteien ratlos, die sie unter Protest der Opposition geladen hatten. 

Ein ursprünglich geladener Staatsanwalt wurde als dritter Zeuge hingegen schon am Dienstag wieder ausgeladen, weil davon auszugehen war, dass er kaum etwas zu den Sachverhalten sagen dürfe.

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