Politik/Inland

Buwog: "Von uns kein Cent" an Hochegger

Der heute Buwog-Prozess befragte mitangeklagte frühere Raiffeisenbanker Georg Starzer ist immer wieder in Erklärungsnot gekommen, insbesondere als er mit den seinen Angaben widersprechenden Aussagen von Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics und des früheren Lobbyisten Peter Hochegger konfrontiert wurde.

Starzer verteidigte sich so, dass Petrikovics und Hochegger die Unwahrheit sagen würden, wenn sie von seiner Einbeziehung ins Provisionsgeschäft sprechen.

Staatsanwalt Alexander Marchart hielt Starzer etwa Termineinträge von Treffen mit Senator Kallinger zum Thema Buwog vor. Der Hintergrund: Hochegger hatte ausgesagt, dass er sich an Starzer gewandt habe und Beratung zur Buwog-Privatisierung angeboten habe. Starzers erste Reaktion laut Hochegger, "Ist der Kallinger bei euch in Ungnade gefallen?" - ein Satz, der die Prozessteilnehmer bereits zu vielen Vermutungen und Fragen führte. Starzer betonte heute jedenfalls wieder, er habe das nicht gesagt. Mit Kallinger habe er lediglich über dessen schwierige Finanzierungssituation und vielleicht allgemein über die Buwog gesprochen, aber Kallinger habe ihm keinesfalls irgendwelche Beratung angeboten.

Staatsanwalt Norbert Denk hakte bei Starzers beruflicher Situation nach: Der heute 60-Jährige war im Vorjahr aus der RLB OÖ vorzeitig ausgeschieden, sein Posten als Vorstand wurde nicht nachbesetzt. Er lebe heute von der Abfertigung, beziehe noch keine Alterspension, sagte Starzer. "Sie haben 450.000 Gründe, der RLB OÖ nicht zu schaden", stellte der Staatsanwalt in den Raum - in Anspielung auf Starzers Jahreseinkommen von 450.000 Euro im Jahr 2016. Er frage sich auch, ob Starzer möglicherweise wieder von der RLB als Vorstand eingestellt werde - woraufhin Starzer meinte, "das wissen wir nicht".

Nach den Staatsanwälten waren die Privatbeteiligtenvertreter am Wort. Starzers Anwalt stellte von vornherein klar, dass Starzer deren Fragen nicht beantworten werde. Als Angeklagter berufe er sich auf sein Entschlagungsrecht. Johannes Lehner, Vertreter der im Bieterverfahren unterlegenen CA Immo, hatte trotzdem zahlreiche Fragen, die Starzer alle nicht beantwortete. Richterin Marion Hohenecker schlug dem Angeklagten vor, statt "ich entschlage mich der Aussage" einfach "Standardsatz Nummer drei" zu sagen - die beiden ersten Standardsätze sagt die Richterin jeden Verhandlungstag zu Beginn, dass nämlich die Verteidiger die Sitzordnung beanstanden und ein Verteidiger die Verhandlung per Tonband aufnimmt. "Nummer drei" war in Folge minutenlang die Nicht-Antwort Starzers auf Lehners Fragen.

Lehner wollte von Starzer wissen, wie er sich den Preis in der zweiten Bieterrunde erkläre. Laut Starzers vorheriger Aussage habe sich das Zinsänderungsrisiko verringert, weil die Frist verkürzt worden war. Wieso dies zu einer Steigerung des Preises um 125 Mio. Euro im Vergleich zur ersten Runde geführt haben konnte, fragte Lehner - Starzer: "Nummer drei". Weiters fragte Lehner etwa, wieso vorher monatelang Expertenrunden zur Preisfindung die einzelnen Gesellschaften der Bundeswohnungen ganz genau bewerteten, und dann innerhalb weniger Tage in der zweiten Runde ganz andere, höhere, Preise für die Gesellschaften angesetzt wurden - Starzer antwortete wieder nicht.

Der Anwalt von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser ( FPÖ/ÖVP), Norbert Wess, fragte dann Starzer, ob er je wahrgenommen hätte, dass der damalige Finanzminister in irgendeiner Form manipulativ ins Bieterverfahren eingegriffen hätte? "Nein", er habe auch nie wahrgenommen, dass Grasser oder ein Dritter Bestechungszahlungen gefordert hätte, so der frühere Raiffeisen-Vorstand.

(APA)

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