Politik/Inland

Buwog-Prozess: Zwei Selbstanzeigen und ein Geburtstagsfest

Der 54. Verhandlungstag im Buwog-Korruptionsprozess ging anders los, als erwartet. Nach dem Schweizer Vermögensberater Norbert Wicki sollte eigentlich Walter Meischbergers ehemaliger Anwalt Gerald Toifl einvernommen werden. Zuvor stellte Grassers Anwalt Norbert Wess aber einen langen Antrag, in dem er kritisierte, dass Grassers Verteidigungsrechte verletzt wurden. Unter anderem weil neue Dateien während dem laufenden Verfahren dem Akt hinzugefügt wurden und die Verteidigung zu wenig Zeit hatte, sich darauf vorzubereiten. Über diese Anträge wurde noch nicht entschieden, die Richerin widmete sich stattdessen der Befragung von Toifl.

Nach Bekanntwerden der Buwog-Affäre soll er als Steuerrechtsexperte den anderen Angeklagten geholfen haben, ihre Spuren zu verwischen. Es wird ihm die Fälschung von Beweismitteln, versuchte Begünstigung und Geldwäsche vorgeworfen. Toifl bekannte sich heute allerdings "nicht schuldig".

Stattdessen schilderte er, wie er am 17. September 2009 zunächst von einem Steuerberater angerufen worden sei, dass es ein Thema einer Selbstanzeige eines Klienten gebe, das morgen in der Zeitung stehe - sprich, dass die Sache eilig sei. Es gehe um jemanden, "dessen Gesicht er kennen werde". Er sei daraufhin mit dem Zug von Salzburg nach Wien gefahren und habe am Westbahnhof Walter Meischberger getroffen.

Ein seltsames Kennenlernen

Der Steuerberater haben ihn auch telefonisch davon informiert, dass es um eine Selbstanzeige bei der Finanz wegen eines nicht versteuerten Honorars gehe. Es habe sogar an diesem Tag schon eine APA-Meldung gegeben, die im Internet verbreitet wurde mit dem Verweis auf den am nächsten Tag erscheinenden "Format"-Bericht. Am 17. September 2009 war eine Vorausmeldung in der APA zu einem Bericht des Nachrichtenmagazins "Format" vom 18. September erschienen, wo über ein Zehn-Millionen-Honorar an Hochegger berichtet worden war.

Aus Meischbergers Schilderungen und dem ihm damals vorliegenden Entwurf der Selbstanzeige von Peter Hochegger und nach Gesprächen mit Hocheggers damaligem Anwalt habe er, Toifl, dann eine Selbstanzeige für Meischberger erstellt und am nächsten Tag vormittags beim Finanzamt in Wien eingebracht, schilderte Toifl.

Hochegger und Meischberger hatten für die Beratung des bei der Bundeswohnungs-Privatisierung 2004 siegreichen Konsortiums (Immofinanz, RLB OÖ und andere) 9,6 Millionen Euro Provision erhalten, aber nicht versteuert. 20 Prozent der Provision erhielt Hochegger, 80 Prozent Meischberger. Laut Anklage profitierten auch Grasser und der Makler Ernst Karl Plech von der Provision, was diese zurückweisen.

Dass das Honorar unter einen Passus im Begleitgesetz zur Privatisierung der Bundeswohnungen falle, wonach die Transaktionen im Zusammenhang mit der Verwertung der Bundeswohnungen nicht der Steuerpflicht unterlägen, dieser Meinung war und ist Toifl nicht.

Für alle Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

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