Politik/Inland

Buwog-Prozess: "Ich war kein Alphamännchen"

Am heutigen 27. Verhandlungstag wurde dort fortgesetzt, wo Richterin Marion Hohenecker vergangene Woche aufgehört hatte: bei der Befragung des angeklagten früheren Managers der Raiffeisen Leasing, S.

Die Richterin wiederholte viele Fragen aus der vergangener Woche, das änderte aber nichts daran, dass sich der Angeklagte mehrmals widersprach und in Erklärungsnot geriet.

Laut Anklage hatte S. die Rechnung über 200.000 Euro als Schmiergeldzahlung an Grasser für die Zustimmung zur Einmietung der Finanzbehörden in den Linzer Büroturm Terminal Tower freigegeben. 

Rechnung verloren?

Eine der Hauptfragen blieb, warum der Angeklagte die Rechnung (die er nach eigenen Angaben ja für ein Honorar für die Finanzoptimierung durch die Porr Solutions hielt) monatelang hatte liegen lassen. Auf die Frage der Richterin, ob er sie anfänglich möglicherweise übersehen oder gar verloren hat, antwortete der Manager unsicher: "Ja, das kann sein".

Wieso ausgerechnet die Baukonzern-Firma Porr Solutions, und nicht die RLB OÖ, die Finanzierung optimiert haben soll, konnte der Angeklagte nicht so recht erklären. Er habe die Zahlung auch erst nach Rücksprache mit seinem Vorgesetzten freigegeben, weil dieser ihn davon überzeugt hatte, dass sie berechtigt sei. Letzteres überraschte die Richterin, da S. bei seiner Einvernahme durch die Kriminalpolizei ausgesagt hatte, er habe die Rechnung ohne Rücksprache freigegeben.

Wollte Rechnung gar nicht zahlen

Wie zuletzt betonte S., dass er die 200.000 Euro gar nicht zahlen habe wollen, aber der Druck vom Konsortialpartner Porr Solutions sei irgendwann zu groß geworden und man habe bezahlt.

Als nächster Angeklagter musste jener Vorgesetze, mit dem S. Rücksprache über die Zahlung gehalten haben will, aussagen. Auch dieser, Herr Sa., bekannte sich nicht schuldig und antwortete auf die meisten Fragen der Richterin: "Ich war da nicht involviert, Frau Rat". Wie zuvor umgekehrt, wies er die Verantwortung dem Angeklagten S. zu.

Hinweis: Weil unseres Erachtens kein überwiegendes öffentliches Interesse an der Namensnennung von Angeklagten in der Causa Terminal Tower besteht, wird darauf verzichtet. Für alle erwähnten Personen gilt die Unschuldsvermutung.

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