Politik/Inland

Sollen Asylwerber arbeiten dürfen?

Der gegenwärtig starke Zustrom an Flüchtlingen führt dazu, dass, wieder einmal, debattiert wird, ob Asylwerber vollen Zugang zum Arbeitsmarkt bekommen sollen. Aus dem Städtebund kam am Dienstag die Forderung, dass Flüchtlinge entsprechend ihrer Qualifikation in der Berufswelt eingesetzt werden sollen.

SPÖ und ÖVP wollen aber an den bestehenden Regeln festhalten. Im Büro von Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) argumentiert man auf KURIER-Anfrage mit der hohen Zahl an Arbeitslosen und betont, dass auch 16.000 anerkannte Flüchtlinge als arbeitslos gemeldet seien.

Die geltende Rechtslage sieht vor, dass Einwanderer, die einen offiziellen Asylstatus haben, arbeiten dürfen. Das sind Menschen, deren Asylverfahren positiv abgeschlossen wurden.

"Zusätzlicher Magnet"

Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) meint, eine Lockerung der Vorschriften dürfte noch mehr Zuwanderer anlocken: "Ich warne davor, den Arbeitsmarkt schon während des Asyl-Verfahrens ganz zu öffnen. Wir müssen jetzt schon den Bundesländern mit Zelten aushelfen. Meine Experten sagen ganz klar: Eine uneingeschränkte Öffnung schon während des Verfahrens wäre ein zusätzlicher Magnet für Auswanderer aus wirtschaftlichen Gründen."

Asylwerber dürfen binnen der ersten drei Monate nach Ankunft in Österreich derzeit keiner Beschäftigung nachgehen. Danach dürfen sie bis zum Abschluss des Asylverfahrens eingeschränkt arbeiten: Sie können als Saisonniers in der Landwirtschaft (zum Beispiel als Erntehelfer) und in der Gastronomie Geld verdienen. Sie dürfen auch gemeinnützige Arbeiten, etwa bei Hilfsorganisationen oder in Gemeinden, verrichten – allerdings nur für eine geringe Entlohnung (3 bis 5 Euro/Stunde). Jugendliche Asylwerber können eine Lehre beginnen – und auch abschließen, wenn sie Asyl zuerkannt bekommen.