Politik/Inland

Amtsgeheimnis: Feilschen um Details

Es geht etwas weiter punkto Lockerung des Amtsgeheimnisses – wenn auch in kleinen Schritten. ÖVP-Staatssekretär Sebastian Kurz reichen die vorgelegten Pläne der SPÖ zur Reform nicht weit genug. Er spricht sich für eine Schlichtungsstelle "außerhalb des Systems" aus, wenn einem Bürger eine Information verwehrt wird. Statt einer alleinigen Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts hält Kurz hier eine Zuständigkeit der Volksanwaltschaft für sinnvoller, wie er im Ö1-"Morgenjournal" sagte.

Ziel der Reform ist es, dass das Amtsgeheimnis ab 2014 durch eine Informationspflicht von Behörden ersetzt wird und es Geheimhaltung nur noch in besonderen Fällen gibt. Geplant sind eine Neuregelung der entsprechenden Verfassungsbestimmungen und ein Informationsfreiheitsgesetz.

Kurz kritisiert, dass es für dieses Informationspflichtgesetz noch keinen Entwurf, sondern nur eine Punktation gibt. Außerdem wünscht er sich, dass auch staatseigene Betriebe einbezogen werden und es eine einheitliche Einbindung der Länder geben soll. Letzterer Punkt überrascht Staatssekretär Josef Ostermayer, der für die neuen Regelungen seitens der SPÖ zuständig ist: "Eine Verfassungsbestimmung bindet alle Gebietskörperschaften. Also natürlich auch die Länder und Gemeinden."

Optimismus

Es sei nun "nicht die Zeit in Überschriften und Floskeln" zu diskutieren, sondern nun gehe es um die Fachdiskussionen, richtete Ostermayer dem Koalitionspartner aus. Bisher sei kein Verhandlungspapier oder Vorschlag vonseiten der ÖVP im Kanzleramt eingetroffen. Wenn die inhaltlichen Vorschläge der ÖVP vorliegen, werde man diese anschauen, bewerten und gemeinsam ein Gesetz erarbeiten. "Ich bin überzeugt: Wenn der Wille da ist, dann können wir sehr rasch eine Einigung erzielen."

www.transparenzgesetz.at