Freie Information statt Geheimniskrämerei

Das Kanzleramt will das Amtsgeheimnis streichen und Informationsregister einführen.

Wer wissen will, was der Ministerrat beschlossen hat, soll das künftig rasch erfahren dürfen. Bisher bleiben die Protokolle dazu 30 Jahre unter Verschluss. Wer Gutachten und Studien, die von Behörden und Ministerien in Auftrag gegeben wurden und mit Steuergeld bezahlt werden, lesen will, soll nun die Möglichkeit dazu bekommen. Gleiches gilt für amtliche Statistiken und Berichte, Verträge über Anschaffungen der Gebietskörperschaften oder Subventionen. Derzeit bleiben viele dieser Dokumente geheim – und das mit der Begründung der Verschwiegenheitspflicht oder des Amtsgeheimnisses.

Einfacher Zugang

Genau dieses Amtsgeheimnis soll durch ein Verfassungsgesetz 2014 fallen. Der Vorschlag zu einem „Informationsfreiheits-Gesetz“, das den Zugang zu amtlichen Informationen öffnen soll, wurde nun von SPÖ-Staatssekretär Josef Ostermayer der ÖVP übergeben. Neuer Grundsatz: Alles, was nicht der Geheimhaltung unterliegt, soll öffentlich sein.

Der Zugang soll über ein Bundesregister möglich werden, das alle Verwaltungsbereiche erfasst. Wird die Information verwehrt, so soll es binnen zwei Wochen darüber einen Bescheid geben, der beim Verwaltungsgericht bekämpft werden kann.

Um zu begründen, warum Informationen trotzdem tabu bleiben, sollen Umstände definiert werden, die einen Geheimhaltung rechtfertigen. Dazu zählen: militärische und innere Sicherheit; Aufrechterhalten von Ruhe, Ordnung und Sicherheit; zwingende außen- oder EU-politische Gründe oder, wenn es um „besonders wichtige öffentliche Interessen“ geht. Auch die Bestimmungen des Datenschutzes bleiben aufrecht.

Politikwissenschafter Hubert Sickinger, der sich in der Initiative transparenzgesetz.at engagiert (siehe KURIER Bericht), hält den Vorschlag für einen „Meilenstein“. Noch fehle aber die Einbindung von Ländern und Gemeinden. Sickinger will nun den konkreten Gesetzesentwurf abwarten. Er glaubt an eine präventive Wirkung des Gesetzes, weil künftig auch Auftragsvergaben von Ministerien an parteinahe Firmen oder Berater transparent wären. Zu manchen solcher Vergaben, „würde es dann wahrscheinlich gar nicht mehr kommen“.

Webtipp: transparenzgesetz.at

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