Das sind die Regeln für den Schulstart im Herbst
Von Bernhard Gaul
Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) und Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) gaben heute die Detailregelungen für den Schulbetrieb im Herbst bekannt. Am 6. September startet die Schule in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland, in den übrigen Bundesländern am 13. September.
Die ursprünglich für zwei Wochen geplante "Sicherheitsphase" zu Schulbeginn wird auf drei Wochen verlängert. In dieser Zeit müssen alle Schüler und Lehrkräfte unabhängig vom Impfstatus dreimal pro Woche einen Corona-Test absolvieren. Anschließend hängt die Testpflicht von der Risikolage ab, und es gilt die 3G-Regel.
Das Ziel: Der Präsenzunterricht soll durchgehend stattfinden, so Faßmann. Flächendeckende Schulschließungen sollen nicht mehr erfolgen, Maßnahmen würden regional und zeitlich begrenzt gesetzt.
Gestartet wird das Schuljahr mit der dreiwöchigen Sicherheitsphase: In dieser tragen alle Schüler und Lehrer außerhalb der Klasse einen Mund-Nasen-Schutz. Schüler testen dreimal pro Woche in der Schule - im Regelfall am Montag mit einem Antigen- und einem PCR-Test und am Donnerstag erneut mit einem Antigentest. Bei geimpften Lehrern reichen drei Antigen-Tests, ungeimpfte Lehrer müssen einmal pro Woche einen externen PCR-Test bringen.
Das gilt auch für Wien, wo die Gültigkeitsdauer der Tests ja verkürzt wurde - die Schule sei ein eigener Regelkreis, betonte Faßmann. Folge ist aber, dass das Testpickerl im "Ninjapass" für Schüler in Wien eventuell nur kürzer als Eintrittskarte etwa für die Gastronomie gilt.
Der Drei-Stufen-Plan
Nach dem Ende der Sicherheitsphase werden im kommenden Schuljahr drei unterschiedliche Sicherheitsstufen zum Einsatz kommen. Entscheidend darüber, welche Sicherheitsstufe gilt, sind Empfehlungen der Corona-Kommission.
Diese Einstufung basiert auf der risikoadjustierten 7-Tage-Inzidenz. Neben den reinen Infektionszahlen wird auch die Anzahl der Tests, die Aufklärungsrate, die Symptomatik und die Dynamik des Infektionsgeschehens berücksichtigt. Die AGES liefert darüber hinaus zusätzliche Informationen zu Schulclustern auf Bezirksebene. Auf dieser Basis kann das Bildungsressort auf Schul- oder Bezirksebene weitere Maßnahmen erlassen.
Unter 100 spricht man von einem geringen Risiko (Stufe 1), ab 100 von einem mittleren (Stufe 2) und ab 200 von einem hohen (Stufe 3). Und das sind die entsprechenden Regeln:
Stufe 1: geringes Risiko (unter 100)
- Schülerinnen und Schüler testen freiwillig. Bei regionaler Risikolage kann der Test vorübergehend auch verpflichtend angeordnet werden.
- Nicht geimpfte Lehr- und Verwaltungskräfte müssen immer ein gültiges Testzertifikat vorweisen können. Ein Test pro Woche muss ein PCR-Test sein, der von außen gebracht wird. Antigentests stehen in der Schule zur Verfügung.
- Eine Maskenpflicht besteht in dieser Stufe nicht.
Stufe 2: mittleres Risiko (ab 100)
- Nicht geimpfte Schülerinnen und Schüler testen sich dreimal in der Woche. Ein Test muss ein PCR-Test sein.
- Nicht geimpfte Lehr- und Verwaltungskräfte müssen immer ein gültiges Testzertifikat vorweisen können. Ein Test pro Woche muss ein PCR-Test sein, der von außen gebracht wird. Antigentests stehen in der Schule zur Verfügung.
- Alle Schülerinnen und Schüler sowie das Lehr- und Verwaltungspersonal tragen außerhalb der Klassenräume Mund-Nasenschutz.
Stufe 3: hohes Risiko (ab 200)
- Nicht geimpfte Schülerinnen und Schüler testen sich dreimal in der Woche. Ein Test muss ein PCR-Test sein.
- Nicht geimpfte Lehr- und Verwaltungskräfte müssen immer ein gültiges Testzertifikat vorweisen können. Ein Test pro Woche muss ein PCR-Test sein, der von außen gebracht wird. Antigentests stehen in der Schule zur Verfügung.
- Alle Schülerinnen und Schüler bis zur 8. Schulstufe tragen außerhalb der Klassenräume Mund-Nasenschutz. Ab der 9. Schulstufe wird die Maske auch im Unterricht getragen.
- Die Regel gilt parallel für Lehrkräfte.
Für Schulveranstaltungen gilt:
- In Stufe 1 können Schulveranstaltungen durchgeführt werden.
- In Stufe 2 nur nach einer zuvor erfolgten Risikoanalyse und unter Einhaltung aller Hygienevorschriften.
- Ab Stufe 3 dürfen keine Schulveranstaltungen mehr stattfinden. Konferenzen, Sprechtage, aber auch Verständigungen gibt es nur mehr in digitaler Form.
Für Internate gilt:
- In Stufe 1 gilt für Schülerinnen und Schüler, die im Internat übernachten, die 3G-Regel. Nicht geimpftes Personal muss immer ein gültiges Testzertifikat vorweisen können. Ein Test pro Woche muss ein externer PCR-Test sein.
- In Stufe 2 tragen alle Personen außerhalb der Gemeinschafts- und Schlafräume Mund-Nasenschutz. Nicht geimpftes Personal und nicht geimpfte Schülerinnen und Schüler sind darüber hinaus verpflichtet, am Tag der Anreise ein negatives Testzertifikat vorzulegen.
- In Stufe 3 haben zusätzlich nicht geimpfte Schülerinnen und Schüler ab der 9. Schulstufe auch in den Gemeinschaftsräumen einen MNS zu tragen.
Für Sport und Musik gilt:
- In Stufe 1 muss beim Singen und Turnen im Schulgebäude häufig durchgelüftet werden.
- In Stufe 2 soll Singen und Musizieren mit Blasinstrumenten nach Möglichkeit im Freien absolviert werden. Sollte dies nicht möglich sein, ist auch ein Unterricht im Schulgebäude möglich, allerdings nur bei einem Sicherheitsabstand von mindestens zwei Metern. Für Bewegung und Sport gilt ein Sicherheitsabstand von einem Meter.
- In Stufe 3 ist das Musizieren mit Blasinstrumenten nur noch im Freien möglich, kommen keine Blasinstrumente zum Einsatz gelten dieselben Regeln wie in Stufe 2. Selbiges gilt für Bewegung und Sport, die weiterhin primär im Freien oder, sofern das nicht möglich ist, unter strikter Einhaltung der Sicherheitsabstände absolviert werden kann.
Sicherheitsphase in den ersten drei Schulwochen
In den ersten drei Wochen nach Schulbeginn gilt eine Sicherheitsphase. Der Zeitraum wurde aufgrund der aktuellen Lage um eine Woche verlängert.
In der Sicherheitsphase tragen alle Personen außerhalb der Klasse Mund-Nasenschutz. Schülerinnen und Schüler testen sich dreimal in der Woche, davon mindestens einmal PCR.
Lehrkräfte und Verwaltungspersonal testet sich dreimal, nicht geimpftes Lehr- und Verwaltungspersonal bringt mindestens einen PCR-Test von außen.
Das Testregime
Typisches Testregime für den Schulstart: Am Montag werden sowohl ein anterio-nasaler Antigentest (Ergebnis gleich nach rund 15 Minuten) als auch ein PCR-Test (Ergebnis am Dienstag) absolviert.
Nach Ablauf der 72-stündigen Gültigkeit des PCR-Tests folgt am Donnerstag wieder ein Antigentest.
Geimpfte und Ungeimpfte
Anschließend wird es eine Differenzierung zwischen geimpften und ungeimpften Schülern bzw. Lehrern geben - "wenn es das Infektionsgeschehen erforderlich macht", so Faßmann am Dienstag. Davon geht er aber nach derzeitigem Stand aus: "Wenn das Virus wunderbarer Hand verschwinden wird, dann nicht."
Schüler und Lehrer müssen nach der Sicherheitsphase täglich ihre "epidemiologische Unbedenklichkeit" nachweisen: Wer nicht geimpft ist, muss also testen. Nachdem Antigentests 48 Stunden und PCR-Tests 72 Stunden gültig sind, ergibt sich daraus auch dann eine Testfrequenz von etwa dreimal pro Woche.
Die Sicherheitsmaßnahmen im Überblick
Testen: Neben den bewährten Antigentests werden erstmals auch flächendeckend PCR-Tests eingesetzt. Das sei in Europa einzigartig, sagt Faßmann. Verwendet wird ein einfach zu handhabendes Produkt mit nur einer Komponente. Ein erster Probelauf der neuen PCR-Testungen startet bereits kommende Woche an den Sommerschulen.
Impfen: Die Schule unterstützt auf Wunsch die Länder und bietet Räume an, gibt Informationen weiter und hilft bei der Aufklärung. Zudem sind Impfbusse in den Ländern unterwegs, es gibt zahlreiche Standorte, bewusst auch in der Nähe von Schulen oder direkt vor Schulen. Impfungen werden zudem im Ninja-Pass vermerkt, für geimpfte Schülerinnen und Schüler entfällt in jeder Risikolage die Verpflichtung an den Schultests teilzunehmen. Außer in der Sicherheitsphase, da testen alle Personen am Schulstandort unabhängig vom Impfstatus.
Apropos: Derzeit haben 25 Prozent der Zwölf- bis 15-Jährigen mindestens eine Impfdosis erhalten, so Faßmann. Bei den 16- bis 19-Jährigen sind es 52 Prozent.
Luftreiniger: Klassen, die nur schwer zu lüften sind, werden Luftreinigungsgeräte zur Verfügung gestellt. Nach der inzwischen beendeten Ausschreibung der BBG werden rund 4.000 Geräte angeschafft werden, wobei Nachmeldungen berücksichtigt werden können. Die ersten Geräte werden zu Schulbeginn geliefert. Das Interesse an den Geräten sei "geringer als erwartet" sagte Faßmann.
Quarantäne: Einheitliche Quarantäneregeln bei Infektionsfällen wird es laut Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) nicht geben. Die Entscheidung, welche Schüler bei einer Corona-Infektion in der Klasse daheimbleiben müssen, treffe die lokale Gesundheitsbehörde. Es gebe aber die Empfehlung, geimpfte Schüler als K2-Personen einzustufen - diese könnten also trotz Corona-Infektion eines Klassenkollegen weiter in die Schule gehen. Es werde allerdings einen Unterschied machen, ob es nur eine Infektion gebe oder 18 von 20 Kindern infiziert seien, so Mückstein.
Frühwarnsystem über Abwasser: Dieses Instrument soll dabei helfen, Trends im Pandemiegeschehen schnell zu erkennen, um schnell regionale Reaktionen setzen zu können. Insgesamt werden 116 Kläranlagen am Abwassermonitoring beteiligt sein, damit werden 75 Prozent der Schülerpopulation erfasst.
Frühwarnsystem über Sentinel: Rund 300 Schulen werden unabhängig von der Risikolage alle Schüler PCR testen, um verlässliche Daten zum Infektionsgeschehen liefern zu können – das sind rund 86.000 Schüler. Das Ziel ist die frühzeitige Identifikation und Analyse von Clusterbildungen im Schulbereich.
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