Politik/Inland

12-Stunden-Tag: "Es wird Verschärfungen geben"

Erst eine Schnellköchin in Wien, die nach 20 Jahren im Betrieb zu einer einvernehmlichen Kündigung gedrängt wurde, weil sie nicht regelmäßig 12 Stunden täglich und 60 Stunden wöchentlich arbeiten konnte.

Dann ein Salzburger Hotel, das einem Arbeitnehmer einen Vertrag vorlegte, in dem dieser "seine ausdrückliche und freiwillige Bereitschaft" zu 12-Stunden-Tagen und 60-Stunden-Wochen erklären sollte - und das für eine Pauschale in der Höhe von 32,62 Euro monatlich. Sämtliche Zuschläge inklusive, wie die Salzburger Nachrichten (SN) am Samstag berichteten.

Gleiche Formulierung, gleichermaßen illegal

Und nun der nächste Einzelfall: Am Montag machte die Tiroler Arbeiterkammer (AK) den Fall eines Arlberger Hotels publik, das in einem Arbeitsvertrag die exakt gleichlautende Formulierung wie der Salzburger Betrieb verwendet: "Der Arbeitnehmer erklärt seine ausdrückliche und freiwillige Bereitschaft, bei Vorliegen eines erhöhten Arbeitsbedarfes eine Tagesarbeitszeit von bis zu 12 Stunden sowie eine Wochenarbeitszeit von bis zu 60 Stunden leisten zu wollen."

 

Wenig überraschend toben die Arbeitnehmer-Vertreter. "Wie mit den Menschen hier umgegangen wird, ist sitten- und rechtswidrig, das Recht auf freiwillige Ablehnung von Mehrarbeit ist nichts wert“, kritisiert etwa der Tiroler AK-Präsident Erwin Zangerl. Es werde "systematisch“ versucht, die Mehr- und Überstundenregelung zu umgehen.

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„Mit so einem Vertrag muss ich freiwillig erklären, dass ich freiwillig auf mein Recht auf Freiwilligkeit verzichte, da ich ansonsten meinen Job verliere bzw. gar nicht bekomme. Das ist Zynismus in türkis-blauer Reinkultur“, fährt ÖVP-Kämmerer Zangerl fort. Darum müsse das Arbeitszeitgesetz nicht repariert, sondern gleich neu verhandelt werden.

Erst Analyse, dann Maßnahmen

Neu verhandeln will die Sozialministerin nicht, aber: "Es wird auf jeden Fall Verschärfungen geben", kündigt ein Sprecher von Beate Hartinger-Klein (FPÖ) gegenüber dem KURIER an. In welcher Form stehe jedoch noch nicht fest. Denkbar wären sowohl verstärkte Kontrollen durch das Arbeitsinspektorat als auch verschärfte Strafen im Gesetz.

Momentan reicht der Strafrahmen von 72 bis 1815 Euro, im Wiederholungsfall von 145 bis 1815 Euro.

Noch diese Woche sollen die bisher bekannt gewordenen Fälle der missbräuchlichen Auslegung des Arbeitszeitgesetzes im Ressort Hartinger-Kleins analysiert werden, kommende Woche will man dann mit dem Koalitionspartner ÖVP festlegen, wie genau nachgeschärft werden soll.

ÖVP-Zickzack

In der Volkspartei schien man sich freilich länger nicht einig zu sein, ob man das überhaupt möchte - jedenfalls legen das die Wortmeldungen der letzten Tage nahe.

Vergangenen Freitag hatte der türkise Klubobmann August Wöginger der Wiener Zeitung noch ein verstärktes Vorgehen gegen "schwarze Schafe" angekündigt und gesagt, man müsse auch "über Verschärfungen bei den Strafbestimmungen nachdenken".

 

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Am heutigen Montag klang das schon wieder ganz anders: "Das Gesetz ist ja erst seit zwei Monaten in Kraft. Und derzeit sind uns nur zwei Missbrauchsfälle bekannt", sagte er den SN. Hartinger-Klein solle lediglich das Arbeitsinspektorat anweisen, "diese beiden Fälle genau zu überprüfen".

Die nächste Wende gab es dann Montagmittag: "Die ÖVP ist für eine Verschärfung. Ob über gesetzlichen Weg, Erlass, Weisung oder Verordnung muss noch geklärt werden", sagte ein Parteisprecher der Austria Presse Agentur. In jedem Fall müsse es aber "zu einem verschärften Vorgehen durch die Arbeitsinspektorate kommen".

"Es ist ein gutes Gesetz"

Und Montagnachmittag war dann plötzlich auch der ÖVP-Parlamentsklub wieder auf Änderungslinie: "Wir wollen auf jeden Fall, dass es zu Verschärfungen kommt", sagte eine Klubsprecherin zum KURIER. Es sei "ein gutes Gesetz, und es funktioniert, aber es gibt schwarze Schafe, denen Einhalt geboten werden muss" - eine Aufgabe, die in erster Linie die Arbeitsinspektorate wahrnehmen sollen.

Erst dann müsse man sich anschauen, ob es auch notwendig sei, "den gesetzlichen Weg" zu gehen.

Bereits vergangene Woche hatte die Arbeiterkammer die Bundesregierung dazu aufgefordert, wenigstens durch Änderungen im Arbeits- und Sozialgerichts-Gesetz Ergänzungen beim Kündigungsschutz vorzunehmen. Die Freiwilligkeit sei nämlich nur „ineffizient abgesichert“.

AK fordert Rückkehrgarantie

Die Arbeitnehmervertreter fordern „als Minimum“ eine „schriftlich begründete Kündigung, die im Nachhinein nicht verändert werden darf. Am besten für die ArbeitnehmerInnen wäre ein absoluter Kündigungsschutz“, so AK-Wien-Arbeitsrechtler Hans Trenner. Und: „Im bestehenden Anfechtungsrecht muss den ArbeitnehmerInnen im Falle einer positiven erstinstanzlichen Entscheidung, die Rückkehr auf den Arbeitsplatz ohne Wenn und Aber ermöglicht werden.“

Trenner verwies in einer Aussendung auch darauf, dass derartige Regelungen nicht überzogen seien. Das zeige auch das Beispiel des Nachbarlands Deutschland: „Dort gibt es derartige Regelungen und in Deutschland leben alle gut damit.“ Sich über ein Unterlaufen der Freiwilligkeit zu empören, sei zu wenig.