Politik

General Entachers Absetzung war rechtswidrig

Die mündliche Abberufung von Generalstabschef Edmund Entacher war "rechtswidrig". So steht es in der Entscheidung der Berufungskommission im Bundeskanzleramt. Minister Darabos sieht darin dennoch eine nachträgliche Bestätigung seiner Vorgangsweise.

Darabos hatte Entacher am 24. Jänner mündlich abgesetzt. Den erforderlichen schriftlichen Bescheid reichte er erst Monate später nach. Auch der Personalvertretung verweigerte der Ressortchef vorerst jede Information. Die Personalvertretungs-Aufsichtskommission befand daher, dass der Minister dadurch das Personalvertretungsgesetz missachtet habe. Das bestreitet Darabos nach wie vor heftig, aber seitens des GÖD-Chef Fritz Neugebauer brachte es ihm gar den Vorwurf ein, er sei ein "Rechtsbrecher".

Devolutionsantrag

Parallel dazu hatte Entachers Anwalt, Martin Riedl, bei der Berufungskommission im Bundeskanzleramt einen sogenannten Devolutionsantrag gegen die mündliche Weisung des Ministers eingebracht. Die Entscheidung fiel Freitag. Demnach ist Darabos' Weisung schlichtweg ungesetzlich. Das bedeutet, dass Entacher bis zur Ausstellung des schriftlichen Bescheides noch immer Generalstabschef war, obwohl die Geschäfte sein Stellvertreter Othmar Commenda führte. Das gilt für sieben Monate, weil der schriftliche Bescheid erst am 24. August ausgestellt wurde.

Nachfolgeverwendung

Die Begründung für dieses Urteil ist noch nicht bekannt. Durchgesickert ist nur, dass auch die nicht adäquate Nachfolgeverwendung des Generals eine Rolle gespielt haben soll. Im Büro von Minister Darabos versucht man die Berufungs-Entscheidung in eine Bestätigung der "grundsätzlichen Vorgangsweise" umzudeuten. Dabei geht es aber nur darum, dass Entacher auch nach der Abberufung die vollen Bezüge weiter erhalten hat. Demnach muss die Republik jetzt keinen Schadensersatz leisten.

Anwalt Riedl ist zuversichtlich, dass er auch den schriftlichen Bescheid kippen kann. In diesem werden auf 224 Seiten angebliche Vorwürfe gegen Entacher aufgelistet, die seine Absetzung rechtfertigen würden. Doch dieses Papier, so Riedl zum KURIER, wäre ja nur als eine nachträglich konstruierte Begründung für die nun erwiesenermaßen rechtswidrige Erstmaßnahme zu sehen. In diesem Fall wäre Entacher wieder als Generalstabschef einzusetzen.