Politik/EU-Wahl

Alles, was Sie zur EU-Wahl wissen müssen

Wer darf wählen?

Wählen dürfen alle Österreicher, die spätestens am Wahltag, also dem 26. Mai, 16 Jahre alt werden. Zusätzlich sind im Gegensatz zu Nationalrats- und Landtagswahlen auch alle Bürger aus anderen EU-Staaten wahlberechtigt, die hier leben und am Stichtag 12. März in der Europa-Wählerevidenz standen.

Insgesamt sind knapp 400 Millionen Europäer wahlberechtigt. Damit ist die Europawahl die zweitgrößte demokratische Wahl der Welt – nach Indien.

Wie wird gewählt?

Ganz klassisch entweder in einem Wahllokal oder per Briefwahl mit Wahlkarte. Wer im Wahllokal wählen geht, muss einen amtlichen Lichtbildausweis dabeihaben, die amtliche Wahlinformation ist dagegen nicht nötig. Wer eine Wahlkarte beantragt hat, aber in einem Wahllokal wählen will, muss die Wahlkarte auch unbedingt mitnehmen.

Wenn Sie gehunfähig sind, können Sie zu Hause im Bett wählen, dafür müssen Sie aber vorher den Besuch durch eine „fliegende Wahlkommission“ beantragen.

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Wie komme ich zu einer Wahlkarte?

Diese müssen Sie in der Gemeinde, in deren Wählerevidenz Sie stehen, beantragen. Das ist schriftlich (per Post, Fax, E-Mail bzw. online unter wahlkartenantrag.at) oder persönlich direkt im Gemeindeamt (in Wien beim Magistrat) möglich. Zeit dafür haben Sie bis 22. Mai (schriftlich) oder bis 24. Mai (persönlich während der Amtsstunden). Auslandsösterreicher erhalten die Wahlkarte automatisch, wenn sie ein „Wahlkartenabo“ haben, bzw. können sie bei der zuständigen Vertretungsbehörde eine anfordern.

Wie finde ich mein Wahllokal?

Wenn Sie in einer Gemeinde mit mehr als 1.000 Einwohnern leben, können Sie Ihr Wahllokal der amtlichen Wahlinformation entnehmen. In kleineren Orten gibt es einen Aushang im Gemeindeamt. Online findet man die Wahllokale auf der Homepage der jeweiligen Gemeinde – oder auf der des Innenministeriums (europawahl.bmi.gv.at).

Wer wird gewählt?

Gewählt werden die 751 Abgeordneten des Europäischen Parlaments. Sobald Großbritannien die EU verlässt, reduziert sich diese Zahl auf 705. Mit dem Brexit ist nach momentanem Stand jedoch nicht mehr vor der Europawahl zu rechnen.

Österreich wird von 18 (nach dem Brexit: 19) Abgeordneten in Brüssel vertreten.

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Grundsätzlich werden die Sitze im Europäischen Parlament nach der Größe der Länder vergeben, mehr Einwohner bedeutet also mehr Abgeordnete. Es herrscht jedoch das System der „degressiven Proportionalität“, das bedeutet: Im Verhältnis haben kleinere Länder mehr Abgeordnete als größere. Zum Beispiel steuert Österreich etwa zwei Prozent der EU-Bevölkerung bei, verfügt aber über drei Prozent der Mandate.

Wen kann ich wählen?

Europaweite Listen, die in allen Ländern mit einem gemeinsamen Programm antreten, existieren nach wie vor nicht. Die Wahlkämpfe sind daher in erster Linie nationale, was dem europäischen Geist eigentlich nicht entspricht.

In Österreich werden sieben Listen auf dem Stimmzettel stehen: ÖVP, SPÖ, FPÖ, Grüne, Neos, KPÖ plus und Europa Jetzt.

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Wer zieht ins Europäische Parlament ein?

Grundsätzlich gilt in Österreich auch bei der Europawahl die Vier-Prozent-Hürde. Eine Liste muss also mindestens vier Prozent der Wählerstimmen erreichen, um in die Sitzverteilung miteinbezogen zu werden.

EU-Mandate sind im Verhältnis aber „teurer“ als Nationalratsmandate, weil es viel weniger zu verteilen gibt. 2014 kostete etwa einer der 18 Sitze 136.036 Stimmen bzw. 4,82 Prozent. Für die diesjährige Wahl erwartet Statistiker Erich Neuwirth, dass zwischen 4,6 und 4,9 Prozent der Stimmen nötig sein werden, um ein Mandat zu erringen. Ganz genau lässt sich das aber erst nach der Wahl sagen. Das liegt an dem Modell, das zur Verteilung verwendet wird - nämlich das d'Hondt'sche Höchstzahlenverfahren.

Im europäischen Vergleich gilt die Vier-Prozent-Hürde neben Österreich nur in Italien und Schweden. In den meisten (nämlich zehn) Ländern gilt eine Fünf-Prozent-Hürde, in neun weiteren hingegen gar keine.

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Wann gibt es Ergebnisse?

Erst um 23 Uhr, wenn europaweit die letzten Wahllokale zumachen, wird Innenminister Herbert Kickl das vorläufige Endergebnis (ohne Briefwahlstimmen) bekanntgeben. In Österreich kann zwar längstens bis 17 Uhr gewählt werden. Aber die Bundeswahlbehörde hat beschlossen, dass die Ergebnisse alle erst um 23 Uhr veröffentlicht werden.

Die Briefwahlstimmen werden am Montag nach der Wahl ausgezählt, am Abend steht dann das endgültige Ergebnis fest.

Übrigens wird nicht in allen Ländern am Sonntag gewählt. Die Niederländer stimmen bereits am Donnerstag ab, die Tschechen haben dafür wiederum zwei Tage (Freitag und Samstag) Zeit. In der Mehrzahl der EU-Staaten wird jedoch, wie in Österreich, am Sonntag gewählt.