Politik

Eiertanz um Fekters Steuerplan

Soll die Grundsteuer allein von den Ländern, nicht mehr vom Bund verwaltet werden?
Einen Tag nachdem ÖVP-Finanzministerin Maria Fekter mit diesem Vorschlag die Steuer-Debatte belebt hat, üben sich die Betroffenen in Zurückhaltung: Länder-Vertreter wie die steirische Finanzlandesrätin Bettina Vollath warnten davor, dass es zu einem "Steuerwettbewerb nach unten" bzw. "Steuerdumping" kommen könnte.

Gabi Burgstaller, Vorsitzende der LH-Konferenz, kann sich aber eine Arbeitsgruppe auf Länder-Ebene vorstellen; für sie ist eine Reform der Grundsteuer "mehr als überfällig".
Fragt man die Fachleute, fordern diese fast ausnahmslos eine Reform der Grundsteuer, die derzeit rund 600 Millionen Euro in die Staatskasse spült.

Das schlagendste Argument für eine Reform: Die Grundsteuer bringt unverhältnismäßig wenig Ertrag, weil sie nicht anhand des Marktwertes der Grundstücke (Verkehrswert), sondern mit "Einheitswerten" berechnet wird - und die wurden zuletzt in den 70er-Jahren aktualisiert.

Laut Experten beträgt das Grundvermögen in Österreich 690 Milliarden Euro. Die für die Steuer-Berechnung relevanten Einheitswerte spiegeln aber nur 10 bis 25 Prozent des tatsächlichen Verkaufswerts wider. So hat sich der Verfassungsgerichtshof zuletzt mit einem Grundstück beschäftigt, das 2,5 Millionen Euro wert ist, aufgrund der Einheitswerte dem Fiskus aber nur Grundsteuer für einen Wert von 44.000 Euro bringt.

Einnahmen

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Margit Schratzenstaller, Budgetexpertin des WIFO, hält viel davon, die Grundsteuer zu verländern: "Der Bund sollte die Bemessungsgrundlage, die Kommunen sollten die konkreten Steuersätze festlegen."

Laut Schratzenstaller würde allein die Anpassung der Einheitswerte eine Milliarde Euro zusätzliche Einnahmen bringen. Ähnlich äußert sich Wirtschaftsforscher Gerhard Lehner: "Den Ländern die Grundsteuer zu übertragen, wäre grundvernünftig." Allerdings müsse man die Einheitswerte als Bemessungsgrundlage verwerfen. Lehner plädiert für eine "Mengensteuer", sprich: Abhängig von Quadratmetern und Nutzung (Landwirtschaft, Betrieb, Wohnen etc.) wird der Wert festgelegt - und die Kommune setzt die Steuersätze fest.

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