Mit Kopftuch oder Vollbart in die Amtsstube
Von Walter Friedl
An den Hochschulen dürfen es Studentinnen schon seit Oktober 2012 tragen, seit Jänner auch Anwältinnen, und jetzt können viele Angestellte im öffentlichen Dienst ebenfalls mit Kopftuch zur Arbeit erscheinen. Ausnahmen: Richterinnen, Staatsanwältinnen, Lehrerinnen, Polizistinnen und Soldatinnen. Auch männliche Beamte dürfen künftig ihren Job mit Vollbart ausüben. Das ist ein zentrales Element des „Demokratiepaketes“, das der türkische Premier Tayyip Erdogan am Montag in Ankara präsentierte.
Weitere Punkte des Pakets, das seitens der EU begrüßt, von der türkischen Opposition aber skeptisch aufgenommen wurde: Die Errichtung eines Zentrums für Roma-Kultur und -Sprache; eine Erhöhung der Strafe für „Hass-Verbrechen“ (auf religiöser oder ethnischer Grundlage) von einem auf drei Jahre; eine Limitierung der Datennutzung durch Behörden.
Im Prinzip wurden auch die Rahmenbedingungen für Versammlungsfreiheit gelockert: Demonstrationen dürfen jetzt offiziell bis Mitternacht dauern und müssen nicht zu Sonnenuntergang enden. Allerdings könnte das totes Recht sein – wenn die Regierung wie in der jüngsten Vergangenheit missliebige Proteste ohnehin gewaltsam auflöst.