Politik/Ausland

"Feind Gottes": Erstes Todesurteil im Zuge der Proteste im Iran

Im Iran ist erstmals ein Todesurteil im Zusammenhang mit den seit Wochen anhaltenden Protesten gegen die Führung des Landes verhängt worden. Ein Gericht in der Hauptstadt Teheran habe die Todesstrafe ausgesprochen, teilte die Justizbehörde auf ihrer Website Misan Online am Sonntag mit. Der Verurteilte sei unter anderem schuldig befunden worden, ein Regierungsgebäude angezündet, "die öffentliche Ordnung gestört" und die "nationale Sicherheit" bedroht zu haben.

Ihm wird demnach auch "Korruption auf Erden" vorgeworfen sowie ein "Feind Gottes" zu sein - einer der schwersten Straftatbestände des iranischen Rechts.

Ein weiteres Teheraner Gericht verurteilte laut Misan Online zudem fünf Angeklagte zu Haftstrafen von fünf bis zehn Jahren wegen "Verschwörung zu Verbrechen gegen die nationale Sicherheit und Störung der öffentlichen Ordnung". Die Verurteilten können noch Berufung einlegen.

Protestwelle

Der Iran wird seit dem Tod der jungen Kurdin Mahsa Amini am 16. September von einer anhaltenden Protestwelle erschüttert. Amini war von der Sittenpolizei festgenommen worden, da sie ihr Kopftuch nicht ordnungsgemäß getragen haben soll. Sie starb kurze Zeit später im Krankenhaus.

Zahlreiche Menschen - überwiegend Demonstranten, aber auch Sicherheitskräfte - wurden während der Proteste getötet. Die iranischen Behörden verurteilen die Proteste als "Unruhen".

Zuvor hatte das iranische Parlament am Sonntag Berichte über eine Forderung einer Mehrheit der Abgeordneten nach harten Strafen für die inhaftierten Demonstranten im Iran dementiert. "Das in den Medien erwähnte Schreiben von 227 Abgeordneten war Dokumentenfälschung und die Berichte diesbezüglich werden somit dementiert", gab das Parlament in einer Presseerklärung bekannt.

Zurückrudern

Einige Abgeordnete hätten lediglich harte Strafen für diejenigen gefordert, die während der Unruhen am Mord und Blutvergießen beteiligt waren, so die Erklärung laut Nachrichtenagentur FARS. Beobachter bewerteten die Behauptung einer angeblichen Fälschung als ein Zurückrudern.

Medienberichten zufolge hatten vergangene Woche 227 der insgesamt 290 Parlamentarier in einer Erklärung den Teilnehmern der landesweiten Proteste "Krieg gegen Gott" vorgeworfen und von der Justiz entsprechende Urteile gefordert. Gemäß islamischem Recht könnte die Anklage "Krieg gegen Gott" auch die Todesstrafe zur Folge haben – und genauso wurde das auch im In- und Ausland ausgewertet.

Beobachter im Land halten die Behauptung, dass es sich bei der von staatlichen Medien aufgegriffenen Erklärung um eine Fälschung gehandelt haben soll, für unglaubwürdig. Daher ist ihrer Einschätzung nach das Dementi auch nur der Versuch, die im In- und Ausland aufs schärfste verurteilte Forderung nach de facto Todesstrafen für die Protestierenden wieder zurückzunehmen. Das iranische Parlament wird seit 2020 von Hardlinern dominiert, die seitdem für ihre radikalen - und unbedachten - Entscheidungen bekannt sind.