Politik/Ausland

Maria Berger: Europäische Höchstrichterin mit Bodenhaftung

Neben Maria Bergers Schreibtisch stapeln sich die Kartons. In ihrem Büro im siebenten Stock des Europäischen Gerichtshofes ( EuGH) sieht es bereits nach  Auszug aus. Dabei wird Österreichs Richterin am höchsten Gericht der EU nun doch bis voraussichtlich Ende März weiter arbeiten. Dann trifft ihr nominierter Nachfolger, der steirische Europarechtler Andreas Kumin, in Luxemburg ein.

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Eigentlich hätte die 62-jährige Oberösterreicherin schon im Oktober in Richtung Pension starten wollen. Doch nach der ehemaligen SPÖ-Justizministerin eine neue europäische Höchstrichterin zu nominieren, erwies sich für die türkis-blaue Regierung in Wien als schwieriger als gedacht. Und so geht Maria Berger für ein weites halbes Jahr in die Verlängerung. Höchst ungeplant: Ihre Wohnung in Luxemburg hatte sie schon  gekündigt.

Neun Jahre lang hat Berger an der Seite von 27 anderen EU-Höchstrichterin Hunderte Gerichtsfälle durchgearbeitet. Hat überprüft, beraten oder geurteilt, ob gegen Europäisches Recht verstoßen wurde oder nicht. Richter sein am Europäischen Gerichtshof – ist das der Traumjob jedes Juristen? „Meiner schon“, lacht die gebürtige Pergerin. „Meine Studenten bei den Lehrveranstaltungen an der Uni Wien fragen mich auch: Wie wird man Richter am EuGH?“

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Sie selbst hatte nie daran gedacht. Bis die damals frisch aus dem Amt geschiedene Ministerin der Regierung Gusenbauer in einem Zeitungsinterview las, dass Österreichs damaliger EuGH-Höchstrichter unerwartet aufhören wollte. Und so kam ihr der Gedanke: „Warum bewerbe ich mich nicht?“ Die fachlichen Voraussetzungen hatte die studierte Juristin ebenso wie die für den Job unerlässlichen, guten Französischkenntnisse.

Das macht ihr in Europa derzeit niemand nach

Mehr noch: „Ich bin die einzige lebende Europäerin, die in drei EU-Institutionen gedient hat“, sagt  Maria Berger – als Abgeordnete im Europäischen Parlament, als nationale Ministerin im EU-Rat und  nun am EuGH. Nur einem einzigen Europäer, einem  – mittlerweile verstorbenen Italiener – gelang dies auch. Diese atemberaubende Karriere waren der Tochter einer Bauernfamilie nicht  gerade in die Wiege gelegt. Doch mit zäher Beharrlichkeit und vor allem mit dem Biss, sich auf komplizierte Fälle einzulassen, arbeitet sich die bis heute bodenständig gebliebene Frau auf ihrem europäischen Weg voran.

Als österreichische Richterin darf sie keinen Fall federführend übernehmen, in den Österreich verwickelt ist. Mitberatend aber schon: Wie etwa im Fall eines Strafbescheides der Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen. Diese verweigerte einem Bayern die Erlaubnis , Ballonfahrten zu veranstalten. Die Behörde begründete ihr Nein: Nur inländische Ballonfahrer wüssten über die alpine Thermik Bescheid. Darin sah der EuGH allerdings eine Diskriminierung von EU-Ausländern, erinnert sich Berger.

Persönlich besonders wichtig erscheint der Richterin im Rückblick ein anderer Fall: „Es gab eine Berlusconische Justizreform, bei der besonders kurze Verjährungsfristen eingeführt wurden. Nach fünf Jahren waren die Betrugsfälle, besonders solche an EU-Budgetmitteln, verjährt. Das hat dazu geführt, dass praktisch nie jemand verurteilt wurde“, weiß die damals federführende Richterin. Mit Bergers Urteilsspruch war dann damit Schluss.

"Ein kräftiges Mittel"

Urteile des EuGH sind zwingend umzusetzen. Weigert sich ein Staat, dem nachzukommen, kann die Kommission wiederum beim Gerichtshof die Verhängung von Geldbußen beantragen. "Da haben wir schon ein kräftiges Mittel in der Hand", sagt Berger. "Die Staaten können nicht einfach sagen: Wir zahlen nicht." Dann würden ihnen die Bußgelder von den EU-Förderungen abgezogen. Manchmal wirkt aber auch allein schon die Androhung: Etwa im Fall Polens, das mit der Abholzung von Bäumen im geschützten Bialowieza-Urwald nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofes gegen das Naturschutzrecht der Union verstieß. Die Schlägerungen endeten erst, als der Gerichthof mit Strafen von 100.000 Euro pro Tag des Schlägerns drohte.

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Dass auch das neue österreichische Gesetz für die Indexierung des Kindergeldes vor dem EuGH landen wird, scheint so gut wie sicher: Als österreichische Richterin dürfte Maria Berger nur mitberatend teilnehmen, nicht aber als Berichterstatterin.

Vertragsverletzungsverfahren dauern überdies in der Regel 15 Monate. Es würde also weit in die Zeit hineinreichen, in der die Ex-Politikerin schon „still und friedlich meine Pension auf meinem renovierten Bauernhof in Perg “ genießen will.

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Die hektischen, unplanbaren Zeiten als Politikerin liegen weit hinter der Sozialdemokratin. „Zum Glück habe ich jetzt so etwas wie strukturierte Arbeitstage“, freut sich die Juristin, wenngleich 40-Stunden-Wochen dennoch eher selten sind. „Einen Fall in all seinen Aspekten zu studieren, das Dossier konzentriert zu bearbeiten, dafür muss man schon eine gewisse Ruhe gefunden haben“, sagt sie lächelnd. Sie mag es, sich auf diese „sehr intellektuelle Arbeit“ zu konzentrieren. Und sie versteht sich auf die große Kunst: Nichts klingt unverständlich, sondern so, als ginge jeder Fall jeden an, wenn Maria Berger in ihrem weichen oberösterreichischen Dialekt Fälle schildert.

Die „rote Richterin“, wie sie von der gegnerischen politischen Seite manchmal bezeichnet wird, hatte schon beschlossen aus dem Amt zu scheiden, da gab es die türkis-blaue Regierung noch nicht. Politische  Erfahrung gilt am EuGH durchaus als von Vorteil, politische Einstellungen auszuspielen ist hingegen tabu. „Wenn ich hier aus dem sozialdemokratischen Programm vorlesen würde, beeindrucke ich niemanden damit“, scherzt die Richterin. „Was zählt, sind nur die Argumente, die zur Lösung des Falls beitragen.“

Theoretisch könnten Richter am Europäischen Gerichtshof sehr lange weiter arbeiten  –  gesetzt den Fall ihre Regierungen lassen dies zu. Die zuletzt ältesten, aus dem Amt abgetretenen EuGH-Richter waren 78 Jahre alt. Was Maria Berger an ihrer Arbeit als Richterin im Gegensatz zu jener als Politikerin besonders schätzt: „In der Politik redet man immer lautstark darüber, was man macht. Hier ist es genau das Gegenteil. Man muss mit sich selbst ausmachen, wie man entscheidet und darf in der Öffentlichkeit nicht darüber reden.“

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