Geleakte Steuerdaten von Trump, Bezos und Co.: US-Gericht verhängt Haft
Ein ehemaliger externer Auftragnehmer der US-Steuerbehörde IRS soll ins Gefängnis, weil er 2019 unter anderem die Steuerdaten des damaligen US-Präsidenten Donald Trump durchgestochen hat. Wie das US-Justizministerium mitteilte, verurteilte ein Gericht in Washington den 38-Jährigen am Montag zu fünf Jahren Haft.
"Das heutige Urteil ist ein deutliches Signal dafür, dass diejenigen, die gegen Gesetze zum Schutz sensibler Steuerinformationen verstoßen, mit erheblichen Strafen rechnen müssen", teilte die zuständige Staatsanwältin Nicole Argentieri mit. Der Verurteilte habe seine Position missbraucht, um private Informationen Tausender Bürger offenzulegen.
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Vergangenes Jahr hatte sich der Mann schuldig bekannt, in seiner Funktion als Berater für die IRS Steuerdaten von Trump und anderen Superreichen wie Jeff Bezos, Elon Musk und Warren Buffett an zwei US-Medienhäuser weitergegeben zu haben. Aus Gerichtsdokumenten geht hervor, wie er gezielt seine Suchanfragen im System der US-Finanzbehörde verschleierte, um zunächst unbemerkt an die gewünschten Informationen zu gelangen und sie dann unter anderem auf einen persönlichen iPod herunterzuladen.
Steuerschlupflöcher für Superreiche
Auf Basis der Steuerdaten hatten die "New York Times" sowie die Investigativ-Plattform "ProPublica" mehrere Recherchen veröffentlicht, die zeigen sollten, wie wenig Bundeseinkommensteuern extrem wohlhabende Amerikaner gemessen an ihren Einkünften zahlen. Demnach zahlten Trump, Amazon-Chef Bezos und Tesla-Chef Musk in einigen Jahren überhaupt keine US-Einkommensteuern. Börsen-Guru Buffett, der sich immer wieder öffentlich für höhere Steuern für Spitzenverdiener ausspricht, zahlte laut "ProPublica" von 2014 bis 2018 die geringsten Steuern von den zu dieser Zeit 25 reichsten Amerikanern.
Die Enthüllungen hatten in den USA hohe Wellen geschlagen und ein Scheinwerferlicht auf die Steuerschlupflöcher für Superreiche gerichtet. So ergibt sich der Reichtum von Milliardären wie Bezos und Co. anders als bei den meisten Bürgern meist weniger aus ihren Einkommen, sondern aus den Wertsteigerungen von Vermögen wie Aktien. Die werden aber - außer ihren Dividenden - erst bei einem Verkauf besteuert. Zudem kann die Steuerlast etwa durch Kredite oder Investmentverluste kleingerechnet werden. Hohe Kredite mit Aktienbeständen als Sicherheit aufzunehmen gehört "ProPublica" zufolge zum Arsenal der legalen Methoden der Superreichen zur Steuerverminderung.