EU macht Brexit-Pakt startklar für 1. Jänner
Von Konrad Kramar
Nach der Einigung mit Großbritannien hat die Europäische Union am Montag die vorläufige Anwendung des Brexit-Handelspakts ab 1. Jänner auf den Weg gebracht. Die Botschafter der 27 Mitgliedstaaten sagten vorläufig Ja zu dem Vorschlag.
Ratifizierung folgt später
Die vorläufige Anwendung ist nötig, weil für eine Ratifizierung durch das Europaparlament vor dem Jahresende die Zeit fehlt - sie soll nach Neujahr nachgeholt werden. Schon zum 31. Dezember läuft die Übergangsfrist nach dem britischen EU-Austritt vom Jänner ab, und Großbritannien scheidet auch aus dem Binnenmarkt und der Zollunion aus. Der Vertrag soll einen harten wirtschaftlichen Bruch vermeiden. Auf britischer Seite soll das Parlament am 30. Dezember zustimmen.
Einigung erst zu Weihnachten
Die Unterhändler beider Seiten hatten sich erst an Weihnachten auf das knapp 1.250 Seiten starke Abkommen geeinigt. Wichtigster Punkt ist, einen unbegrenzten Warenhandel ohne Zölle sicher zustellen. Darüber hinaus regelt der Vertrag unter anderem die Zusammenarbeit bei Fischerei, Flug- und Straßenverkehr, Energieversorgung, Verbrechensbekämpfung und Sozialversicherungen.
Warenkontrollen kommen
Trotz des Abkommens werden die wirtschaftlichen Beziehungen beider Seiten künftig weit weniger eng sein als bisher. So werden an den Grenzen Warenkontrollen nötig, unter anderem, weil Nachweise für die Einhaltung der EU-Regeln zur Lebensmittelsicherheit und zur Einhaltung von Produktstandards erbracht werden müssen.