Erste konfiszierte Superyacht eines russischen Oligarchen wird versteigert
Seit März kann der russische Oligarch Dmitrievich Pumpjanskij seine Superyacht "Axioma" nur noch auf Bildern bewundern. Das Luxusschiff des unter EU-Sanktionen stehenden russischen Milliardärs war kurz nach Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine bei Gibraltar konfisziert worden.
Am Dienstag soll die rund 70 Meter lange Yacht nun bei einer Versteigerung unter den Hammer kommen.
Der Oligarch hatte einen Kredit in der Höhe von 20 Millionen Euro an das Bankhaus JPMorgan nicht zurückzahlen können. JPMorgan strebte daraufhin eine Klage an, das Schiff verkaufen zu dürfen - und bekam nun recht, berichtet die Agentur Bloomberg. Der Großteil des Erlöses aus dem Verkauf des Schiffes wird also nicht der Ukraine zugute kommen, sondern dem Bankhaus.
Die "Axioma" hat einen Wert von rund 50 Millionen Euro, dürfte aber nun weit unter diesem Preis verkauft werden. Die Yacht verfügt über fünf Decks, ein 3-D-Kino und einen Swimming-Pool. Laut Auktionshaus Howe Robinson Partners haben sich bereits 115 Interessenten gemeldet.
Dmitrievich Pumpjanskij (58) hat sein Vermögen in der Öl- und Gasindustrie gemacht, er lebt in Yekaterinburg. Seine Frau und sein Sohn sollen hingegen in der Schweiz leben.
Die "Axioma" ist die erste konfiszierte Superyacht eines russischen Oligarchen, die nun versteigert wird.
Luxusjachten, Villen, Privatflugzeuge, Gemälde, Bankkonten – seit Beginn des russischen Krieges gegen die Ukraine haben russische Oligarchen in der EU Vermögen im Wert von rund zehn Milliarden Euro verloren. Allein in Österreich wurden in den vergangenen Monaten Vermögenswerte in Höhe von 254 Millionen Euro gefunden.
Dieses Geld sollte, so die Hoffnung, für den Wiederaufbau der zerstörten Ukraine verwendet werden. Doch Vermögen der auf der Sanktionsliste der EU stehenden russischen Multimilliarde aufzuspüren und einzufrieren – das ist der vergleichsweise noch simple Teil.
Die Schiffe und Schlösser der Oligarchen einfach zu enteignen und verkaufen, ist unmöglich. Das wäre ein Eingriff in die Grundrechte, der vor Gericht niemals bestand hätte. Verkauft werden dürften die Vermögenswerte nur, wenn die Besitzer aktiv die Sanktionen unterlaufen.