Politik/Ausland

Deutsche Verkehrssünder zahlen künftig doppelt so viel

Für deutsche Verkehrssünder könnte es künftig doppelt so teurer werden wie bisher: 55 statt wie bisher 15 Euro könnte das Falschparken bald kosten, 70 statt 35 Euro könnte fürs zu schnelle Fahren im Ortsgebiet verlangt werden. Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss bald mit einem Bußgeld von 55 statt wie bisher 35 Euro rechnen. 

Der Bundesrat wird in der kommenden Woche über Änderungen am Bußgeldkatalog entscheiden. Der federführende Verkehrsausschuss hat der Verordnung des Bundesverkehrsministeriums bereits zugestimmt.

Die Änderungen am Bußgeldkatalog sollen laut Verordnung drei Wochen nach der Verkündung in Kraft treten. Es könnte also schon Ende Oktober so weit sein.

Die Änderungen behalten unter anderem auch strengere Sanktionen bei der Missachtung der Rettungsgasse: Wer keine Rettungsgasse bildet oder eine solche sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss künftig mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen. Zum ersten Mal soll auch unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge sanktioniert werden. Vorgesehen ist dafür ein Verwarnungsgeld von 55 Euro zur Folge. 

Kritik von Fahrrad-Clubs

Die neuen Regelungen sollen ein deutliches Signal an Autofahrer sein, sich an Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten. Die deutsche Freiheit auf der Autobahn bleibt hingegen weiterhin uneingeschränkt: Als einziges Land in der EU gibt es hier immer noch keine Geschwindigkeitsbeschränkung.

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Die Änderungen sollen vor allem der Sicherheit von Radfahrern und Fußgängern zu Gute kommen: Die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet.

Aus Sicht des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) können diese Maßnahmen am stärksten zur Unfallverhütung beitragen. Allerdings gibt es auch Kritik: Insgesamt sei die Novelle nur ein "Trippelschritt" gewesen, sagte ADFC-Sprecherin Stephanie Krone: "Die StVO privilegiert nach wie vor das Auto und behindert Kommunen, die Straßen fahrradfreundlich umzugestalten.“ Das müsse sich ändern aus Gründen des Klimaschutzes und der Verkehrssicherheit. Die neue Bundesregierung müsse dazu zügig das Verkehrsrecht reformieren.