Brüssel rutschte auf Olivenöl aus
Nach massiven Protesten von Bürgern in mehreren EU-Staaten und von Europa-Abgeordneten hat die EU-Kommission das umstrittene Verbot von Olivenöl in offenen Kännchen auf Restauranttischen gekippt.
Der Vorschlag für eine EU-Verordnung sei in der Bevölkerung nicht ausreichend unterstützt worden, deshalb ziehe er ihn zurück, rechtfertigte sich Agrar-Kommissar Dacian Cioloş.
Es ist ja nicht das erste Mal, dass Bürger wütend über ein EU-Gesetz sind, das in ihr Alltagsleben eingreift. Als Beispiele seien das Verbot der Glühbirne, Vorschriften für Essiggurken, die Norm für Wasserhähne oder die Saatgut-Verordnung erwähnt, die den Verkauf alter Getreide-, Gemüse- und Obstsorten verbieten sollte.
Um diese Gesetzesflops zu vermeiden, die in der Bevölkerung den Eindruck hinterlassen, die Kommission sei ein „Bürokraten-Monster“, schlägt der Europarechtsexperte Walter Obwexer vor, jeden Rechtsakt auf seine Auswirkungen auf Bürger zu überprüfen. „Die Kommission müsste bei jedem Rechtsakt die Folgen für die Zivilgesellschaft überlegen. Es muss die Fragen gestellt werden, welchen Nutzen ein Rechtsakt für den Bürger hat. Gesetze müssen im Sinne der Bürger erlassen werden“, fordert der Innsbrucker Universitätsprofessor für Europa- und Völkerrecht.
Bisher prüft die EU-Kommission zwar die Folgen einer EU-Vorschrift auf die Wirtschaft, etwa auf kleine und mittlere Unternehmen oder auf die Administration, aber nicht auf die Bürger. „Die Folgenabschätzung muss auf die Zivilgesellschaft ausgeweitet werden“, sagt Obwexer.
Sollte dies künftig nicht der Fall sein, fürchtet der Uni-Professor eine Zunahme der EU-Skepsis in der Bevölkerung. „Die EU darf die Bürger nicht noch mehr vergraulen.“