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Schweres Verletzungsrisiko: Nun muss das nächste Lastenfahrad aus dem Verkehr

Lastenräder können eine praktische Sache sein. Doch anscheinend sind nicht alle Modelle wirklich sicher. Babboe geriet bereits Anfang des Jahres in die Kritik. Nun folgt ein weiterer großer Lastenradhersteller: Wie das manager magazin berichtet, hat die niederländische Aufsichtsbehörde NVWA auch gegen die Europe Cycle Company BV (ECC) ein Verkaufsverbot für sämtliche Lastenräder seiner Marke Vogue verhängt. Tausende E-Cargo-Bikes muss das Unternehmen wegen „ernsthafter Sicherheitsrisiken“ zurückrufen.

"Wir haben festgestellt, dass das E-Bike Vogue Journey eine Reihe von Mängeln aufweist, die zu (schweren) Verletzungen führen können", schreibt das Unternehmen nun auf seiner Homepage. Dazu zählen Rahmenbrüche, die Sattelstütze kann möglicherweise abbrechen und die Gasfeder kann sich möglicherweise verklemmen.

Vogue ruft dazu auf, die betroffenen Lastenfahrräder umzurüsten.

"Wenn Sie ein Vogue Journey besitzen, raten wir Ihnen, das Lastenrad vorerst nicht zu benutzen, bis eine Anpassung vorgenommen wurde. Sie können Ihr Lastenfahrrad unter www.bakfietscheck.com registrieren. Sobald Sie Ihr Lastenfahrrad registriert haben, werden Sie innerhalb weniger Wochen kontaktiert, um einen Termin zu vereinbaren. Bei diesem Termin werden die Rahmenverstärkung und/oder andere Verbesserungen an Ihrem Lastenrad kostenlos vorgenommen."

Schon 2021 lautete der ADAC Testurteil für das ein Vogue Lastenrad "mangelhaft". Getestet wurde das Vogue Carry 3. Die Probleme: Bei abschüssiger Straße, so die Tester, muss ebenso wie beim Babboe der Oberkörper schräg gehalten werden, um geradeaus zu fahren. Eine Abwertung erfolgt auch aufgrund der schlechten Bremsen. Nicht nur die Mindestanforderungen auf dem Prüfstand werden nicht erreicht, die Bremsen zogen auch unkontrolliert in irgendeine Richtung. Zusätzlich hatte die vordere Beleuchtung keine Zulassung.

Wie dürfen in Österreich Kinder ins Lastenrad?

Seit 10. Oktober 2013 ist es auch in Österreich erlaubt eines oder mehrere Kinder mit Fahrrädern, die über eine Transportkiste verfügen, mitzunehmen. Wie der ÖAMTC mitteilt, muss dieses laut Hersteller für den Transport von Kindern geeignet und mit einem Gurtsystem ausgerüstet sein. 

Die Transportkiste darf vor oder hinter dem Lenker angebracht werden. Voraussetzung ist ein Gurtsystem, das vom Kind nicht leicht geöffnet werden kann. Für Kinder unter zwölf Jahren gilt die Radhelmpflicht, unabhängig davon, ob sie selbst mit dem Fahrrad fahren, mitfahren oder sonst mit dem Fahrrad transportiert werden.

Rechtlich gelten Lastenfahrräder ohne oder mit Tretunterstützung mit einer Bauartgeschwindigkeit von maximal 25 km/h und einer Nenndauerleistung von nicht mehr als 250 Watt als Fahrräder.