Christbaum am Autodach – bis zu 10.000 Euro Strafe möglich
In den kommenden Wochen werden in Österreich wieder Millionen Christbäume transportiert – zu Fuß, mit dem Rad und mit dem Auto. Im Sinne der Verkehrssicherheit und um keine rechtlichen Konsequenzen zu riskieren, sollte man beim Transport einige Regeln beachten.
"Wie jedes Ladegut im bzw. am Fahrzeug muss auch ein Christbaum vorschriftsmäßig gesichert werden. Ein Verstoß kann mit einer Strafe von bis zu 10.000 Euro geahndet werden", warnt ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. Werden andere Verkehrsteilnehmende gefährdet, weil z. B. ein schlecht gesicherter Baum auf die Straße fällt, ist sogar eine Vormerkung im Führerscheinregister möglich. Die Expertin des Mobilitätsclubs informiert, was bei den verschiedenen Transportmöglichkeiten zu beachten ist:
* Am Autodach: Beim Transport am Dach sollte der Baum im Netz bleiben und mit breiten, widerstandsfähigen Gewebebändern mit Metallverschluss vorne und hinten am Gepäckträger montiert werden. Die Baumspitze zeigt nach hinten. Um den Lack vor dem Zerkratzen durch Äste und Nadeln zu schützen, kann man eine Plane unterlegen. "Der Christbaum darf keinesfalls die Breite des Fahrzeugs überragen. Ragt er mehr als einen Meter über die Fahrzeuglänge hinaus, muss er als Langgutfuhre gekennzeichnet werden", weiß Pronebner.
* Im Auto: Beim Transport im Fahrzeuginneren sollte der Baum gut verzurrt werden. Das Unterlegen einer Plane, von Decken oder Kartons schützt das Fahrzeug vor Verschmutzungen durch Harz und Nadeln. Wichtig ist: Der Lenker muss freie Sicht nach vorne und auf beide Seiten inklusive Spiegel haben. Handbremse, Schalthebel etc. müssen problemlos bedienbar sein. Bleibt beim Transport die Heckklappe offen, dürfen Kennzeichen, Rückleuchten und Blinker nicht verdeckt werden. Die Heckklappe sollte nach unten gespannt werden, am besten auch mit Textilspanngurten.
* Mit dem Fahrrad: Für kürzere Strecken ist auch der Heimtransport des Christbaumes zu Fuß, mit einem Handwagen oder mit dem Fahrrad – mit Anhänger oder Lastenrad – möglich. Auch am Rad muss das Ladegut gesichert sein. "Der Baum darf weder die Sicht des Radelnden stören noch sich selbständig machen. Daher muss der Christbaum gut verzurrt werden“, sagt die ÖAMTC-Expertin. Verursacht man beim Transport einen Schaden, z. B. an parkenden Fahrzeugen, ist dieser im Regelfall durch eine Privathaftpflichtversicherung des:der Fahrradfahrenden gedeckt.