Meinung/Kommentare/Wirtschaft

Anfüttern verboten, einladen erlaubt

Nur net anstreifen, man könnte ja als korrupt gelten

Christine Klafl
über das zu schwammige Korruptionsstrafgesetz

Managern flattern immer wieder Einladungen auf den Tisch. Mal ist es ein Abendessen, mal der Besuch einer VIP-Lounge bei einer Sportveranstaltung, mal sind es Konzertkarten. Da kann es durchaus vorkommen, dass dem Compliance-Manager des Unternehmens der Angstschweiß ausbricht. Nur net anstreifen, man könnte ja als korrupt gelten, so der Tenor, erzählen Experten. Wenn die da oben champagnisieren, da muss doch auch gemauschelt werden, was das Zeug hält, lautet der Generalverdacht.

Schuld an dieser Wahrnehmung ist auch die Politik, die im Korruptionsstrafgesetz viel zu schwammig geblieben ist, beklagen sich unter anderem Vertreter der Eventbranche. Vielen sei nicht klar, was exakt unter einem Amtsträger zu verstehen sei. Viel schlimmer aber wiegt, dass der Gesetzgeber keine Grenze eingezogen hat, ab wann er eine Einladung tatsächlich als Bestechung wahrnimmt. Ohne Bagatellgrenze könnte letztlich das Bezahlen einer Melange als Korruption gelten. Das ist Unsinn!

Ob 50 Euro, 100 Euro oder welche Summe auch immer – es muss eine klare Grenze eingezogen werden. Korruption ist schädlich und vergiftet Gesellschaften. Ohne die vielen "billigen" Einladungen leiden aber Wirtschaft, Kultur und der Arbeitsmarkt.

Bericht dazu: https://kurier.at/wirtschaft/wenn-viele-koeche-um-die-weihnachtsfeier-kaempfen/302.604.908