Rauch
Von Ulla Grünbacher
Dem Vermieter entstehen wirtschaftliche Nachteile, wenn ein Mieter auszieht, weil er sich belästigt fühlt.
über Raucher
40 Jahre hat der Mieter, ein starker Raucher, in seiner Wohnung gelebt. Die Nachbarn fühlten sich durch den Zigarettenrauch belästigt. Das Landesgericht Düsseldorf hat der Klage auf Kündigung des Mietvertrages stattgegeben. Das Urteil ist richtungsweisend. Im öffentlichen Raum wurde das Rauchen schon untersagt, nun wird es auch im privaten Bereich eng. Nun gibt es das erste Raucherurteil in Österreich. Der Mieter raucht Zigarren, am liebsten zum geöffneten Fenster hinaus und mitten in der Nacht. Ein Nachbar fühlt sich durch den Qualm belästigt und klagt gemeinsam mit dem Vermieter auf Unterlassung der Immissionen. Das Wiener Bezirksgericht untersagt dem Mieter, Zigarren bei geöffnetem Fenster zu rauchen. Die Begründung: Dem Vermieter entstehen wirtschaftliche Nachteile, wenn ein Mieter auszieht, weil er sich belästigt fühlt. Schon der Vormieter des klagenden Mieters ist ausgezogen, weil seine Kinder wegen des Qualms mit Atemwegserkrankungen zu kämpfen hatten. Wesentlich für das Urteil war, dass der beklagte Mieter nach eigenen Angaben 40 bis 60 Minuten für eine Zigarre braucht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
ulla.gruenbacher@kurier.at