Meinung/Kolumnen/Ohrwaschl

Mitreden streng erlaubt II

Das ist eine erstaunliche Auslegung des Begriffs Meinungsfreiheit

Guido Tartarotti
über freie Meinungsäußerung

Viel Zustimmung, aber auch viel Widerspruch löste die unlängst an dieser Stelle erschienene Glosse „Mitreden streng erlaubt“ aus. Es ging darum, dass es in einem freien Land selbstverständlich allen Bürgern erlaubt sei, zu allen Themen ihre Meinung zu äußern, auch zu Bildungsfragen. Einige Lehrer antworteten darauf sinngemäß: Diese Einmischung sei nicht tragbar, man müsse selbst Lehrer oder Experte sein, um mitreden zu dürfen.

Das ist eine erstaunliche Auslegung des Begriffs Meinungsfreiheit – diese gilt also, zumindest beim Thema Schule, nur, wenn man eine staatliche Prüfung abgelegt und somit eine Lizenz zum Meinunghaben erworben hat? An dieser Stelle sei Lessing (war es Lessing?) zitiert, dem der Satz zugeschrieben wird: Man muss keine Suppe kochen können, um feststellen zu dürfen, dass eine Suppe versalzen ist.

In Wahrheit ist es doch ein schönes Zeichen von gelebter Demokratie, wenn sich viele Menschen für die Zukunft der Bildung interessieren. Wäre das Thema allen wurscht – DAS wäre besorgniserregend.