Alles klar, klar wie Kuhmilch
Von Birgit Braunrath
Jetzt wird es kompliziert, damit der Konsument mehr Klarheit bekomme
über den EuGH-Spruch, der "Veggie-Käse" verbietet
Wird manchem die Lust am Lieblingskäse vergehen? Seit überall zu lesen ist, dass dieser aus einem Produkt „normaler Eutersekretion“ stammen muss? Früher hätte man „ Milch“ dazu gesagt. Aber jetzt wird es komplizierter, damit der Konsument mehr Klarheit bekomme:
Der EuGH verbietet die Verwendung der Begriffe „Käse“, „Butter“, „Rahm“ usw. für vegane Produkte, die eben nicht aus „normaler Eutersekretion“ stammen.
Zum besseren Verständnis: Es darf keinen „Veggie-Käse“ mehr geben, sehr wohl aber „Veggie-Bratwurst“; keine „Tofu-Butter“, doch weiterhin „Tofu-Schnitzel“. Begründung: Für Fleischersatzprodukte fehle eine Regelung. Auch Kokosmilch, Erdnussbutter und Leberkäs darf es weiter geben. Begründung: Weil es 21 Ausnahmen gibt. Hafer-, Reis- oder Sojamilch gehören nicht zu den Ausnahmen, die müssen sich anders nennen, etwa „Drink“. Logische Erklärung: Man kann sie ja nicht melken. Aber wieso darf dann Mandel-Drink in Italien „Latte di mandorla“ heißen, bei uns aber nicht „Mandelmilch“? Und wer oder was wird hier eigentlich gemolken? Im Zweifelsfall immer der Konsument.