Blinde und zu blinde Justiz
Von Doris Knecht
Vertrauen in die Justiz war nochmal was?
über die heimische Justiz
Das wirkt im ersten Moment merkwürdig: Was hat das Urteil gegen zwei Mistkübler mit dem Urteil gegen einen Mann zu tun, der eine dunkelhäutige Frau vor die U-Bahn stieß? Im ersten Moment nicht viel; aber wenn man länger darüber nachdenkt, lässt es einen tatsächlich und wieder einmal an der heimischen Justiz zweifeln.
Drei Monate bedingt fassten drei Wiener Mistkübler aus, die vor zwei Jahren um Weihnachten herum ein bisschen mehr Mist mitgenommen hatten, als erlaubt ist: Sie hatten sich dafür mit ein paar Kaffee bezahlen lassen und es gab, erzählt einer der Mistkübler im Interview mit Conny Bischofberger, „zu Silvester ein Schnitzel“. Wegen Amtsmissbrauchs wurden sie auch fristlos entlassen, das heißt, sie fallen – nach Jahrzehnten tagtäglicher Arbeit für die Gemeinde – um ihre Abfertigungen um.
Der Mann, der eine dunkelhäutige Frau Anfang Jänner vor eine U-Bahn stieß, schwer verletzte und in höchste Lebensgefahr brachte, weil sie zu laut telefonierte, muss dafür weit weniger büßen. Er muss nicht einmal ins Gefängnis für seine Tat: Ein Jahr bedingt wegen schwerer Körperverletzung lautet das – nicht rechtskräftige – Urteil, weil die Richterin in dem offenbar keine rassistischen Motive entdecken konnte. Es habe zudem nicht nur keine Absicht bestanden, die Frau zu töten (ein Fahrgast, der den Notstopp zog und damit die einfahrende U-Bahn anhielt, rettete das Leben der Frau, die mit gebrochenem Bein auf den Geleisen lag), sondern auch keine Absicht, sie schwer zu verletzen. Das gebrochene Bein spielte für die Richterin dabei keine Rolle, es handelte sich dabei wohl um einen unglücklichen Zufall.
Gegenüber den Mistküblern hat die Justiz hart durchgegriffen, Rassismus dagegen können manche RichterInnen offenbar auch dann noch nicht erkennen, wenn er direkt vor ihnen steht und winkt. Vertrauen in die Justiz war nochmal was?