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Weitere Lockerungen bei der FFP2-Maskenpflicht in Österreich

Die FFP2-Maske muss in Österreich weiter getragen werden. Gesundheitsminister Johannes Rauch hat aber am Donnerstag weitere Ausnahmen von der Masken-Pflicht angekündigt. Die Maske muss auch weiterhin in den Öffentlichen Verkehrsmitteln, in Lebensmittel-Geschäften oder Apotheken aufgesetzt werden. In Modegeschäften oder bei Veranstaltungen ist die Maske nicht mehr verpflichtend.

In Wien braucht man ab Samstag keinen Impfnachweis mehr in Lokalen und Restaurants. Außerdem wurde die Gültigkeit vom Grünen Pass verlängert. Als geimpft gilt man nun nach der dritten Impfung für 365 Tage.

Erklärung: Grüner Pass

Der Grüne Pass heißt offiziell Covid-Zertifikat und ist eine Art Ausweis. Mit dem Grünen Pass kann man nachweisen, dass man gegen das Corona-Virus geimpft wurde oder negativ getestet wurde oder die Krankheit schon überstanden hat. Das Zertifikat gilt in allen 27 EU-Ländern und in der Schweiz, Island, Norwegen und Liechtenstein.

*Dieser Artikel ist in leicht verständlicher Sprache verfasst. 

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