UNHCR: "Familienleistungen für alle geflüchteten Kinder in Österreich"
„Alle Kinder in Österreich sollten die gleichen Startbedingungen vorfinden. Daher plädieren wir dafür, dass alle geflüchtete Familien Zugang zu Familienleistungen wie beispielsweise Familienbeihilfe oder Kinderbetreuungsgeld bekommen“, sagt Christoph Pinter, Leiter von UNHCR Österreich.
Er bezieht sich damit auf einen aktuell diskutierten Vorschlag, der vorsieht, dass geflüchtete Familien aus der Ukraine erst Familienleistungen erhalten, wenn sie sich selbst erhalten können und keine Leistungen aus der sogenannten Grundversorgung mehr beziehen. Die UNHCR sieht das kritisch und führt als Negativbeispiel die Gruppe der subsidiär schutzberechtigten Familien an, die aufgrund einer ähnlichen Regelung in vielen Fällen weit unter der Armutsgrenze leben.
Niedriger als die Sozialhilfe
Subsidiär Schutzberechtigte erhalten ebenso wie Flüchtlinge aus der Ukraine Leistungen aus der Grundversorgung, die bedeutend niedriger ist als die Sozialhilfe. Anspruch auf Familienleistungen haben sie jedoch nur, wenn sie arbeiten und keine Leistung aus der Grundversorgung erhalten.
Außerdem verlieren sie Familienleistungen, wenn sie zum Beispiel bei aufrechtem Arbeitsverhältnis im Krankheitsfall Krankengeld oder im Mutterschutz Wochengeld erhalten. Eine Mutter mit einem Baby müsste theoretisch sofort nach der Geburt wieder arbeiten gehen, um Familienleistungen zu bekommen.
"Schwergemacht, in der Mitte der Gesellschaft anzukommen"
UNHCR befürchtet, dass durch eine schlechte soziale Absicherung auch der Integrationsprozess der betroffenen Kinder und Familien behindert wird. „Wenn permanent die Sorge da ist, ob man seine Rechnungen zahlen kann, ob am Ende des Monats noch genug Geld für Windeln da ist oder die Kinder auf einen Schulausflug mitfahren können, wird es für Familien ungleich schwerer sein, in der Mitte der Gesellschaft anzukommen“, so Pinter.
UNHCR plädiert dafür, die Regelungen für Familien aus der Ukraine dementsprechend zu gestalten und bestehende Gesetze für subsidiär Schutzberechtigte anzupassen.