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Push-Back-Skandal: Auch Höchstgericht bestätigt Entscheidung

Auch das Verwaltungsgericht bestätigte nun: Im südsteirischen Sicheldorf führten Polizeibeamte einen illegalen Push-Back nach Slowenien durch. Schutzansuchen wurden ignoriert und Betroffene gezwungen, sich nackt auszuziehen und einzeln vor Beamten niederzuknien. Der Verwaltungsgerichtshof wies die Revision zurück und bestätigte die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts Steiermark: Push-Backs finden in Österreich teils methodisch Anwendung.

Ins Rollen gebracht hatte das Verfahren die Maßnahmenbeschwerde von Ayoub N., der am 28. September 2020 mit weiteren sechs Personen trotz seines Asylansuchens in der Südsteiermark innerhalb von nur achtundvierzig Stunden über Slowenien und Kroatien gewaltsam nach Bosnien zurückgeschoben wurde. Drei der Betroffenen waren laut Angaben des Innenministeriums unbegleitete Minderjährige.

"Das Innenministerium scheiterte auch mit dem Versuch, den systemischen Charakter der Push-Backs am Balkan infrage zu stellen. Idente Abläufe bei hunderten Rückweisungen an der österreichischen Südgrenze zu Slowenien seit 2020, wie sie durch die Aussagen der Beamten vor dem Landesverwaltungsgericht erkennbar wurden, deuten darauf hin, dass der Push-Back-Skandal längst eine internationale Dimension hat", sagt die asylkoodination österreich zu der Entscheidung. Von der slowenischen Polizei wurden laut offizieller Statistik in den Jahren 2020 und 2021 insgesamt über 14.000 Personen an kroatische Beamte übergeben, darunter auch Ayoub N.

"Als Sofortmaßnahme müssen alle Rückweisungen nach Slowenien ausgesetzt und die Polizeimaßnahmen extern evaluiert werden," fordert Klaudia Wieser von der Initiative Push-Back Alarm Austria. Laut Angaben der slowenischen Polizei wurden im laufenden Jahr wieder 27 Personen von Österreich übernommen, und damit beinahe doppelt so viele wie im Vergleichszeitraum des Vorjahres.

"Rechtswidriges Verhalten darf sich für Behörde nicht lohnen"

Die Initiative Push-Back Alarm Austria und asylkoordination österreich fordern, dass die Rechtslücke geschlossen wird: Wird ein Push-back gerichtlich festgestellt, sei Betroffenen automatisch die Wiedereinreise zu gestatten und ein pauschaler Schadenersatz für die erlittene Grundrechtsverletzung vom Staat zu leisten. “In den vergangenen Jahren waren etwa 30 Prozent aller beobachteten Push-Backs an den kroatischen Grenzen das Ergebnis von Ketten-Push-Backs aus Österreich, Italien und Slowenien. Dieser "umgekehrte Weg" wird von den Innenministerien der EU-Mitgliedsstaaten erdacht und koordiniert, verstößt aber direkt gegen europäische Gesetze und internationale Rechtsnormen. Die rechtswidrige Praxis, Menschen mit Ketten-Push-Backs aus der Sicherheit der Europäischen Union zu drängen, wurde bereits von slowenischen und italienischen Gerichten verurteilt", sagt Milena Zajović vom Border Violence Monitoring Network.

"Alptraum muss endlich aufhören"

Der Betroffene, Ayoub N., hofft, dass die Entscheidung des Höchstgerichts das Scheinwerferlicht auf das rechtswidrige Handeln der Behörden an der sogenannten Balkanroute richtet, wo schutzsuchende Menschen systematisch misshandelt werden. Ayoub N. ist derzeit obdachlos in Serbien: "Der Alptraum muss endlich aufhören. Mir wurden zwei Jahre meines Lebens gestohlen."