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Gesundheits-Ausschuss beschloss Umsetzung der geplanten Impfpflicht

Im Gesundheits-Ausschuss des Nationalrats ist am Montag über die geplante Corona-Impfpflicht gesprochen und schließlich beschlossen worden. Ab Februar soll sie für alle ab 18 Jahren in Österreich gelten. Ausnahmen gibt es für Schwangere und Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Der Nationalrat entscheidet am Donnerstag über die Impfpflicht.

Im Gesundheits-Ausschuss sitzen Nationalrats-Abgeordnete von allen Parteien. Der Ausschuss bespricht und entscheidet über Gesetzesvorlagen, Anträge und Berichte, die sich auf Gesundheit und Krankheit beziehen. Nachdem der Gesundheits-Ausschuss einem geplanten Gesetz zustimmt, entscheidet noch mal der Nationalrat darüber.

Ab Anfang Februar bis Mitte März wird jeder Haushalt über die Impfpflicht informiert. Ab Mitte März wird sie kontrolliert. Wird man als ungeimpft ertappt, muss man mit einer Anzeige rechnen und eine Strafe zahlen. Diese kann 600 Euro bis 3.600 Euro betragen.

Im Nationalrat arbeiten die Politiker von den Parteien. Diese Politiker nennt man Abgeordnete. Sie werden bei der Nationalrats-Wahl in den Nationalrat gewählt. Dadurch haben sie ein Nationalrats-Mandat. Die Abgeordneten beraten und beschließen im Nationalrat die Gesetze. Sie halten dort auch politische Reden.

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