Leben/Gesellschaft

Warum Eltern beim Posten von Kinderfotos vorsichtig sein sollten

Angestrengt beißt ein etwa drei Jahre altes Kind von einer rohen Zwiebel ab, als wäre sie ein Apfel. Es keucht, die Augen sind gerötet, mit jedem Bissen stauen sich mehr Tränen in den Augen.

Die Aufnahme dieser Szene wurde vor etwa fünf Jahren auf YouTube hochgeladen und dort bislang über 1,5 Millionen Mal aufgerufen. Die Ästhetik des Videos lässt auf eine Privataufnahme schließen, die sich in sämtlichen sozialen Medien verbreitet hat.

Ein Problem, für das vielen Eltern beim Hochladen von Fotos und Videos ihrer Töchter und Söhne im Internet das Bewusstsein fehlt, weiß Matthias Jax von saferinternet.at. Die EU-Initiative bietet unter anderem zu diesem Thema Workshops an. "Sobald solche Aufnahmen einmal im Internet sind, kann es passieren, dass sie überall auftauchen und auch nicht mehr weggehen." Ein Bild von einem Kind in Windeln könnte bereits als kinderpornographisches Material für fremde Dritte interessant sein.

Peinlichkeitsfaktor

Grundsätzlich sei es laut Jax nichts Negatives, dass Eltern Bilder ihrer Kinder herzeigen wollen. Es brauche aber ein verstärktes Bewusstsein dafür, welche Bilder angemessen sind und eine Sensibilisierung, was dem Nachwuchs später vielleicht peinlich sein könnte. "Oft ist es den Kindern sogar jetzt schon peinlich, aber die Eltern hören nur selten darauf", erzählt Jax.

Für Evelyn (30) unvorstellbar. Auf ihrem Blog "Little Paper Plane" berichtet sie unter anderem von ihrem Leben als Mama. Bilder von Töchterchen Matilda (2) wollte sie dort zunächst nicht zeigen, doch "irgendwann habe ich beschlossen, dass sie zu mir und meinem Leben dazugehört und ich sie nicht länger aus Bildern rausschneiden will", erzählt Höllrigl. Sie achte penibel darauf, dass die Aufnahmen und die dazugehörigen Bildtexte Matilda nicht in Verlegenheit bringen.

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Grundsätzlich verschiebt sich die digitale Identität von Kindern auf einen immer früheren Zeitpunkt. Bei einer Untersuchung des internationalen Softwareherstellers AVG aus dem Jahr 2014 gab fast ein Drittel der befragten Eltern an, bereits ein Ultraschallfoto ihres Nachwuchses online geteilt zu haben.

Rechtslage

Rechtlich kein Problem, ein Kind muss erst ab dem Alter von 14 gefragt werden, ob ein Foto von ihm veröffentlicht werden darf – sobald daraus eine Beeinträchtigung seiner Interessen droht. Ab diesem Alter geht die Rechtsprechung davon aus, dass Kinder die notwendige Einsichtsfähigkeit haben, zu entscheiden, ob sie das wollen. Berechtigte Interessen des Abgebildeten werden unter anderem dann verletzt, wenn es sich um eine herabsetzende Darstellung handelt, die Aufnahme Nacktheit beinhaltet oder kommerziell verwendet wird.

Die Entscheidung, zeigen oder nicht, obliegt letztlich den Eltern. "Ich verurteile Eltern nicht, die ihre Kinder mit Smileys über dem Gesicht posten, möchte aber auch nicht verurteilt werden, wenn das Gesicht meiner Tochter sichtbar ist", sagt Höllrigl.