Schwangerschaftsabbrüche: Fast die Hälfte von Migrantinnen
Migrantinnen haben im Vergleich zu in Österreich geborenen Frauen ein zweieinhalbmal größeres Risiko ungewollt schwanger zu werden. Das geht aus einer Patientinnenbefragung des Gynmed-Ambulatoriums in Wien hervor. Dieser zufolge wurden rund 47 Prozent aller Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen haben, nicht in Österreich geboren. Ihr Anteil an der weiblichen Gesamtbevölkerung beträgt etwa 19 Prozent.
Von den befragten Migrantinnen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen haben, haben Frauen aus dem ehemaligen Jugoslawien mit 17 Prozent den größten Anteil, gefolgt von Frauen, deren Wurzeln in der Türkei liegen mit fünf Prozent. Christian Fiala, Leiter des Gynmed-Ambulatoriums, fordert gezielte Maßnahmen zur Prävention für diese Frauen. Etwa Informationen in mehreren Sprachen und Einsatz von sehr wirksamen Verhütungsmethoden auf Krankenschein.
Unterschiedliche Gesetzgebung in Europa
In Europa gibt es einen Schwangerschaftsabbruch betreffend kein einheitliches Recht. Denn das Recht auf Abtreibung ist kein bindendes EU-Recht, sondern fällt laut Argumentation der Regierungschefs in die nationale Kompetenz. Oft wird die Thematik als "Gesundheitsfrage" oder "moralische" oder "kulturelle" Frage gehandhabt, wodurch die EU hier nicht entscheiden darf. Anders wäre die Situation, wenn das Recht auf Abtreibung als Menschenrecht deklariert wird. Dann kann es als EU-weites Gesetz definiert werden.
Restriktive Vorstöße
In jüngster Vergangenheit gab es in Europa mehrere Vorstöße, Abtreibungen gesetzlich restriktiv zu regeln. Zum Beispiel sprach sich die damalige nationalkonservative polnische Ministerpräsidentin Beata Szydlo im Jahr 2016 für ein totales Abtreibungsverbot aus. In Polen gelten einige Ausnahmeregelungen, die einen Schwangerschaftsabbruch unter Straffreiheit setzen, wenn eine unheilbare Krankheit oder eine Missbildung des Fötus vorlag, oder die Gesundheit und das Leben der Frau bei Fortführung der Schwangerschaft in Gefahr waren.
Malta ist der EU-Staat, in dem Abtreibung ohne Ausnahme gesetzlich verboten ist. In Irland war ein Schwangerschaftsabbruch bis Mai dieses Jahres nur erlaubt, wenn durch die Schwangerschaft eine Gefahr für die Mutter besteht. Bei einem Referendum stimmte nun eine breite Mehrheit für ein Ende des Abtreibungsverbots.
Situation in Österreich
In Österreich hat Maria Theresa einen Abtreibungsparagrafen (§96) im Strafgesetzbuch (StGB) eingeführt, der dort bis heute erhalten geblieben ist. Abtreibung ist demzufolge noch immer unter Strafe gestellt, aber durch die 1973 beschlossene "Fristenregelung" straffrei möglich (§97), wenn sie vor der 12. Schwangerschaftswoche durchgeführt wird. Die Streichung einer Abtreibung aus dem Strafgesetzbuch forderten im Jahr 2013 zum Beispiel eine Petition rund um den Gynäkologen Christian Fiala oder die Frauen der SPÖ im Jahr 2015 sowie das Frauenvolksbegehren 2.0, das vom 1. bis zum 8. Oktober unterzeichnet werden kann. Für die Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs müssen Frauen in Österreich selbst aufkommen. Es gibt hierzulande, anders als in vielen anderen EU-Ländern, keine statistische Erfassung von Schwangerschaftsabbrüchen.