Kultur/Medien

"Falschinformation": Kurz kritisiert Ö3, Redakteursrat weist Kritik zurück

Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) hat sich am Mittwoch über „Falschinformationen“ der Medien zur Parteienförderung beklagt. Dem ORF-Radio warf er eine „ultimative Form der Falschinformation“ vor. Dieses habe berichtet, die Regierung wolle die Parteienfinanzierung erhöhen, die Opposition sei dagegen. Realität sei, die Regierung beschließe „weniger an Parteienförderung“ als im Gesetz vorgesehen.

 

Der ORF-Redakteursrat weist die Kritik zurück. „Ö3 hat korrekt berichtet“, betonten Dieter Bornemann und Peter Daser in einer Aussendung am Mittwoch.

Hintergrund

Tatsächlich müsste die Parteienförderung laut Parteiengesetz heuer um 7,8 Prozent steigen. Die von ÖVP und FPÖ nun geplante Anhebung, die am Mittwoch im Verfassungsausschuss beschlossen werden soll, beträgt stattdessen zwei Prozent. Allerdings hatte sich Kurz noch im Jänner für ein komplettes Aussetzen der Erhöhung ausgesprochen. Außerdem bedeutet die nun von ÖVP und FPÖ geplante Gesetzesänderung, dass auch in den kommenden Jahren eine automatische jährliche Erhöhung der Parteienförderung stattfinden wird. Eine solche Valorisierung ist derzeit nicht jährlich vorgesehen, sondern nur, wenn die Inflation einen Schwellenwert von fünf Prozent überschreitet.

"Könnte fälschlich als Medienkritik verstanden werden"

Kurz sprach nach dem Ministerrat von sich aus das „heikle Thema“ an. Heikel deswegen, „weil es fälschlich als Medienkritik verstanden werden könnte“, wie der Kanzler im Pressefoyer nach dem Ministerrat sagte. „Es ist die Bitte, keine Falschinformationen zu verbreiten“, sagte der Regierungschef an die Medienvertreter gerichtet. „Es ist heute auf Ö3 um 7.00 Uhr früh berichtet worden, dass die Regierung die Parteifinanzierung erhöhen möchte und die Opposition dagegen ist. Ich möchte die Möglichkeit nutzen, klarzustellen, wie die Realität ausschaut“, sagte der ÖVP-Chef. Die Realität sei, dass nicht die Regierung die Parteienfinanzierung erhöhen möchte, „sondern real ist, dass wir als Bundesregierung weniger an Parteienförderung beschließen, als im Gesetz vorgesehen ist“, so Kurz. Im Jahr 2018 wurde die Erhöhung vollkommen ausgesetzt, erinnerte er, auch die Erhöhung der Politikergehälter wurde nicht vollzogen.

Kurz verwies darauf, dass das Gesetz, „das von der Sozialdemokratie und der ÖVP beschlossen wurde“, vorsehe, „dass heuer die Parteienfinanzierung um acht Prozent ansteigen würde“. Von einigen Parteien habe es gegen ein neuerliches Aussetzen den Einwand gegeben, dass ein solches die Planungssicherheit gefährden würde. „Daher sind wir meinem Vorschlag, es vollkommen auszusetzen, nicht gefolgt und haben die Light-Variante gewählt: eine Inflationsanpassung von zwei Prozent statt acht Prozent“, sagte der Kanzler. Dies bringe eine Ersparnis in der laufenden Legislaturperiode von rund zehn Mio. Euro.

"Die Unwahrheit"

Zu den Medienberichten sagte Kurz: „Es ist schlicht und ergreifend die Unwahrheit und entspricht nicht den Tatsachen. Bitte die Menschen nicht falsch zu informieren.“ Gleichzeitig bat er darum, dies nicht als generelle Kritik zu werten: „Ich bitte, das nicht als Medienschelte zu verstehen.“ Die von ihm als nicht korrekt betrachtete Berichterstattung habe sich aber „über Wochen“ gezogen und habe sich am Mittwoch mit dem Bericht des ORF-Radios in einer „ultimativen Form der Falschinformation“ zugespitzt, meinte der Kanzler.

"Bericht entspricht den Tatsachen"

 Aber nichts an dem Bericht sei eine Falschinformation, er entspreche den Tatsachen, stellte die Redakteursvertretung fest - und druckte zum Beweis den Text des Beitrag vom 20. März 7.00 Uhr ab. Darin ging es vorwiegend um Kritik der Opposition an der künftig jährlichen Valorisierung.

„Dass der Bundeskanzler lieber einen anderen Aspekt der Parteienförderung hervorhebt, nämlich dass die Erhöhung laut Parteiengesetz ursprünglich noch stärker ausfallen hätte können, als das nun geschieht und er sich zunächst für ein Aussetzen der Erhöhung ausgesprochen hat, ist sein gutes Recht“, merkten Bornemann und Daser ab. Aber der Vorwurf einer „Falschberichterstattung“ und des „Verbreitens von Falschinformation“ auf Ö3 sei „entschieden zurückzuweisen“.