Kultur

Franz West: Nun erbt die Schwester - zugunsten der Stiftung

Der Streit geht ins neunte Jahr, und er hat eine überraschende Wendung genommen: Mit einer am Mittwoch zugestellten Entscheidung hat der Oberste Gerichtshof (OGH) den Erbrechtsstreit um das Erbe des Wiener Künstlers Franz West (1947-2012) beendet und das gesamte Nachlassvermögen Wests Schwester zugesprochen. Diese werde den künstlerischen Nachlass und seine private Kunstsammlung der vom Künstler gegründeten Franz West Privatstiftung übertragen. Das wurde am Freitag per Aussendung bekannt gegeben.

Die Entstehungsgeschichte dieses Urteils ist lang und verworren. Sie beginnt damit, dass West kurz vor seinem Tod die Gründungsurkunde einer Stiftung unterzeichnete - und seinen Nachlass damit seine zwei jungen Kinder damit entzog (die Kinder wurden allerdings anderweitig testamentarisch bedacht). Die Kinder wurden nach dem Tod von Wests Frau Tamuna Sirbiladze 2016 zu Vollwaisen, der Adoptivvater prozessierte im Namen der "Verlassenschaft" weiter gegen die Stiftung und gewann in mehreren Teilbereichen - so sei die Übertragung der Kunstwerke an die Stiftung nicht rechtskonform gewesen, hieß es in einem Urteil, das 2018 auch vom OGH bestätigt wurde.

Schwester vs. Kinder

Nachdem diese Front geschlossen war, blieb allerdings die Frage offen, ob die Kinder Wests tatsächlich die vorrangig Erbberechtigten waren bzw. sind. Hier kam Wests Schwester ins Spiel. Sie meldete selbst Ansprüche auf das Erbe an, das Gericht bestellte einen "Kurator" für die Verlassenschaft (und entzog damit dem Adoptivvater der Kinder die Verfügungsgewalt). Der OGH hatte nun zu "überprüfen, ob mit der Übertragung der Kunstwerke in die Franz West Privatstiftung der Wille des Erblassers nicht respektiert und damit gegen das Testament Franz Wests verstoßen wurde, wodurch der Schwester als Erbin das gesamte Nachlassvermögen zustehe", heißt es in der Aussendung. Dieses Verfahren wurde nun vom OGH entschieden.


 

Alle Inhalte anzeigen

„Mein Onkel hat die Stiftung gegründet, um sein Werk auch nach seinem Ableben einer breiten internationalen Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Mit der Entscheidung des OGH und dank meiner Mutter können wir seinem Willen und Wollen demnächst auch wieder voll und ganz nachkommen. Der gesamte Stiftungsvorstand ist glücklich darüber, dass er sich endlich auf seine eigentliche Aufgabe konzentrieren kann“, wird Roland Grassberger, Neffe von Franz West und Vorstand der Stiftung, in der Aussendung zitiert.

Momentan lagere Wests Nachlass in einem Wiener Depot - der Ausstellungsbetrieb und der Markt war aufgrund der rechtlichen Unsicherheiten zuletzt etwas ins Stocken geraten. "Der Stiftungsvorstand ist entschlossen, die Kunstwerke der internationalen Öffentlichkeit durch Ausstellungen, Leihgaben, Kataloge, wissenschaftliche Arbeiten und ein vollständiges Werkverzeichnis möglichst rasch wieder zugänglich zu machen“, hieß es in der Stellungnahme. „Es handelt sich um die größte Sammlung von Werken von Franz West weltweit, die einen vollständigen Überblick über das gesamte Schaffen von Franz West gibt. Sie enthält sowohl Wests dreidimensionales Werk (Skulptur und Rauminstallationen) als auch viele seiner Arbeiten auf Papier.“