Festspiele Erl gegen Blogger: Land will "Ruhe einkehren" lassen
Ob bei dem letzten von insgesamt 18 Zivilprozessen der Tiroler Festspiele Erl Betriebsgesellschaft gegen den Blogger Markus Wilhelm nun das letzte Wort gesprochen ist, blieb am Dienstag nach Bekanntwerden der Gerichtsentscheidung offen. Das Innsbrucker Landesgericht hatte die Klage abgewiesen. Tirols Kulturlandesrätin Beate Palfrader (ÖVP) sprach sich im Ö1-Mittagsjournal gegen eine Fortführung aus, Festspielpräsident Hans Peter Haselsteiner wolle erst prüfen, hieß es.
Die Festspiele Erl, die vom Land Tirol und dem Bund mitfinanziert werden, klagten auf Unterlassung und Widerruf. Wilhelm hatte arbeitsrechtliche Zustände und abgabenrechtliche Missstände kritisiert, bei denen es um Übertretungen nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz ging. Wilhelm habe "noch vor der Veröffentlichung seines Blogs per E-Mail beim stellvertretenden Intendanten der klagenden Partei und bei Dr. Gustav Kuhn um eine Stellungnahme angefragt", begründete das Landesgericht die Entscheidung. Beide hätten keine solche abgegeben. Der Beklagte habe zudem "in ausreichendem Umfang bewiesen", dass "der sachliche Kern" der "online gestellten Verdachtslage im Zeitpunkt der Veröffentlichung vorlag", so das Gericht weiter. Auch die "vitale Rolle der Medien als die eines 'public watchdog' in einer demokratischen Gesellschaft" sei zu beachten.
Verschiedene Rechtsmeinungen
Palfrader betonte gegenüber dem ORF Radio, dass weder sie selbst noch das Land Tirol den Blogger geklagt hätten, "das war eine Entscheidung der Geschäftsführung einer Gesellschaft". "Ich bin dafür, dass wir Ruhe einkehren lassen" und dass das Verfahren "nicht unbedingt" weitergeführt werden solle. "Es gibt aber auch andere Rechtsmeinungen dazu", merkte sie an.
Für Haselsteiner war indes noch nicht so klar, ob die Festspiele Berufung einlegen sollen oder nicht. Er wolle dies erst mit seiner Rechtsanwältin besprechen. Dennoch meinte er, dass er nicht glaube, "dass die Frage, die wir dem Gericht gestellt haben, schon letztgültig beantwortet ist".