Kultur

Entscheidungstag für den Beethovenfries

Es wäre der größte Restitutionsfall in der Geschichte der Republik: Heute, Donnerstag, will der Kunstrückgabe-Beirat des Bundes entscheiden, ob Gustav Klimts monumentales Hauptwerk, der „Beethovenfries“ von 1902, an Erben des einstigen Besitzers Erich Lederer zurückgegeben werden soll.

Der Fries – 2,15 Meter hoch und 31,14 Meter lang – ist seit 1986 im Secessions-Gebäude am Wiener Karlsplatz ausgestellt. 75 Prozent der rund 100.000 Besucher pro Jahr suchen das Haus nur wegen dieses Werks auf.

Die Republik hatte den Fries 1973 um 15 Millionen Schilling gekauft. Dem Kauf war eine lange Auseinandersetzung zwischen Lederer und österreichischen Behörden vorausgegangen. Erich Lederer – Sohn der Mäzene August und Serena Lederer – war von der NS-Verfolgung betroffen. Der Fries, der ab 1938 „sichergestellt“ worden war, wurde ihm 1950 offiziell zurückgegeben. Doch Lederer, der nach dem Krieg in der Schweiz lebte, durfte ihn nie ausführen. Während mehrere Ansuchen abgelehnt oder aufgeschoben wurden, verfiel das Bild zusehends.

Die Antragsteller argumentieren nun, dass die Republik Lederer zermürbte, bis er das Bild unter Marktwert verkaufte. Weil dies „kontinuierlich“ geschehen sei, sei auch der vom Gesetz geforderte „enge Zusammenhang“ zwischen Entzug und Verkauf gegeben.

Der Begriff „Entzug“ bietet allerdings Diskussionsstoff, weil das Eigentum am Bild nach der „Sicherstellung“ formell bei Lederers Mutter verblieben war. Ein Gutachten der Secession will dazu belegen, dass sich das Verhältnis zwischen Lederer und Österreich durch die Hilfe Bruno Kreiskys ab 1970 entspannte und Lederer über den Verkauf sogar glücklich gewesen sei. Ein Jahr lang prüften Experten – auf Basis ihrer Erkenntnisse entscheidet der Beirat.

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