Kultur

Entgegen der Hoffnungen kein Umsatz-Ersatz für Künstler

In der Kulturszene - und ganz besonders in der Kabarettszene - herrscht wieder Aufregung. Grund ist dieses Mal der sogenannte Umsatzersatz - zunächst für den November, schließlich verlängert für den Dezember.

Gerhard Ruiss, Sprecher der IG Autorinnen Autoren, fasst in seinem Protestschreiben zusammen: „Bei der Bekanntgabe des Umsatzersatzes gingen die meisten Kunst- und Kulturschaffenden davon aus, dass auch sie in den Umsatzersatz einbezogen sind.“ Jetzt aber stelle sich heraus, sie sind es nicht.

Denn auf der Website des Finanzministeriums heißt es: „Freischaffende Künstlerinnen und Künstler können nur dann einen Lockdown-Umsatzersatz beantragen, wenn sie selbst Veranstalter sind. Nur in diesem Fall liegt eine direkte Betroffenheit im Sinne der Richtlinie vor. Eine nur indirekte Betroffenheit reicht für eine Antragstellung nicht aus.“

Das bedeutet, so Ruiss: „Einbezogen in den Umsatzersatz sind alle unmittelbar betroffenen Einrichtungen oder Personen, die ihre Geschäftslokale schließen müssen, nicht einbezogen sind die mittelbar betroffenen Selbständigen bzw. Neuen Selbständigen, die ihre betriebliche Tätigkeit in wechselnden Geschäftslokalen ausüben. Diese treffen die Umsatzeinbrüche bei Schließungen aber mindestens ebenso massiv wie Geschäftslokale.“

 

 

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Ruiss weiter: „Kunst- und Kulturschaffende, die auf Einnahmenteilung oder Einnahmenbeteiligung spielen, sind nicht indirekt betroffen, alle Schließungen betreffen sie direkt. Sie verlieren genauso ihren Umsatz wie die Veranstaltungsorte. Hinzu kommt, dass es sich bei ihnen zumeist um Kunst- und Kulturschaffende aus dem nichtgeförderten Bereich handelt, für die es somit keinen Zugang zu Förderungen für ihre Arbeit gibt. Für alle anderen Kunst- und Kulturschaffenden gilt, sie verlieren ihre fix vereinbarten Gagen aus ihren abgesagten Auftritten ohne jeden Ersatz.“

Sepp Schellhorn, Kultursprecher der Neos, schlägt in einer Aussendung in dieselbe Kerbe: „Was ist mit den Schauspielerinnen und Schauspielern, die in diesen Theatern nicht auftreten können? Oder den Musikerinnen und Musikern?“, fragt er. „Dass man auf die Idee kommen kann, diese wären nicht direkt betroffen, ist an Zynismus und Ignoranz nicht mehr zu überbieten. Kunstschaffende sind neben dem Tourismus und dem Gastgewerbe jene, die am stärksten von der Krise betroffen sind!"

Die Regierung müsse, fordert Schellhorn, sofort klarstellen, "dass Künstlerinnen und Künstler natürlich von der Richtlinie umfasst sind und Umsatzersatz bekommen". Denn: "Wenn es schon null Planbarkeit darüber gibt, wann und wie es im Kulturbereich weitergeht, müssen die Kunstschaffenden zumindest Rechtssicherheit haben.“

Und auch Ruiss richtet einen „dringenden Appell an die Regierung“, die Neuen Selbständigen in der Kunst und Kultur gleichberechtigt mit allen anderen in die Umsatz-Ersatzregelung für durch den Lockdown geschlossene Betriebe einzubeziehen.

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Das von Andrea Mayer geleitete Kulturstaatssekretariat bekennt ein: „Der Umsatzersatz für direkt betroffene Branchen gilt für Künstlerinnen und Künstler nur unter der Voraussetzung, dass sie auch gleichzeitig der Veranstalter sind.“ Vonseiten des Staatssekretariats sei das immer so kommuniziert worden.

Aus diesem Grund wurde auch flankierend der sogenannte „Lockdown-Bonus“ für Künstlerinnen und Künstler geschaffen. Er wurde mittlerweile angehoben – und beträgt 2000 Euro. „Darüber hinaus wird es für indirekt Betroffene – also auch Künstler, Veranstaltungstechniker etc. – noch eine weitere Maßnahme geben, die sich am Umsatzersatz orientiert. Diese Maßnahme wird derzeit erarbeitet und demnächst öffentlich präsentiert.“

Da es sehr unterschiedliche Fälle zu berücksichtigen gilt, sei die Ausarbeitung dieser Unterstützungsmaßnahme extrem kompliziert. Gerüchteweise will man die Frohbotschaft noch vor Weihnachten verkünden.