Supermärkte verkaufen immer mehr Mogelpackungen
Von Anita Kattinger
Anfangs reichte der Becher Sauerrahm für das Creme-Gemüse, aber irgendwann war es nur noch ein Süppchen – Konsumenten merken recht spät, wenn der Handel die Verpackungsgrößen bei gleichem Inhalt ändert, nämlich erst nach dem Kauf. Für den VKI ist klar, wie er in seiner aktuellen Ausgabe Konsument schreibt: Nur wer im Supermarkt stets die Preise vergleicht und die jeweiligen Füllmengen im Kopf hat, erkennt die Tricksereien der Hersteller. Alle anderen stellen irgendwann verblüfft fest, dass ihre Lieblingskekse bei gleicher Füllmenge plötzlich in einer größeren Verpackung verkauft werden und auch mehr kosten.
Es ist acht Jahre her, dass die EU die bis dahin gültigen Einheitsgrößen abgeschafft hat. Der Gesetzgeber wollte bisher das Problem nicht angehen: In Deutschland gibt es hingegen eine Leitlinie über den Befüllungsgrad von Verpackungen – Verpackungen dürfen nicht mehr als 30 Prozent Luft beinhalten. Die Breakfast Cereal Associaton gibt laut dem VKI eine ähnliche Empfehlung für Verpackungen mit Frühstücksflocken ab.
Klagen oft erfolglos
Jedem steht offen, gegen unlauteren Wettbewerb zu klagen, das Gericht könnte dann Schritte zur Unterlassung einleiten. Die Rechtsabteilung des VKI würde immer wieder klagen, aber die Experten würden mit ihren Argumenten nicht durchkommen. Würde das Gericht der Sicht der Konsumentenschützer folgen, müsste das Produkt vom Markt genommen werden. Die Frage, an deren Beantwortung Richter oft scheitern: Was ist eine Mogelpackung? Derzeit ist ein Fall anhängig, wo ein bekannter Snackhersteller wenig Gemüsechips in eine überdimensionierte Schachtel füllt. Den VKI stört zudem, dass das Produkt in Wort und Bild mit Gemüse wirbt, obwohl es nur Gemüsepulver enthält.