Darf man lebende Hummer kochen?
Mitte Jänner beschloss die Schweizer Regierung strenge Regelungen für einen besseren Tierschutz: So dürfen Hummer künftig nicht mehr bei Bewusstsein in kochendes Wasser geworfen werden und sie müssen vor ihrer Zubereitung betäubt werden.
Der Hintergrund ist, dass Hummer und andere Krustentiere hochentwickelte Nervensysteme besitzen und Qualen erleiden, wenn sie in kochendes Wasser geworfen werden oder wenn ihnen die Scheren lebendig abgetrennt werden. Übrigens eine gängige Praxis in internationalen Restaurants.
Die Debatte hat mittlerweile auch England erreicht, diese Woche bekannten sich 50 Wissenschafter und Prominente zu einem Ausbau von Tierrechten, wie die BBC berichtet. Die Unterzeichner eines offenen Briefs argumentieren ebenfalls mit dem Schmerzempfinden von Krebsen und Hummer. In England fallen Krustentiere nicht unter den "Animal Welfare Act" aus dem Jahr 2006, daher gibt es für Restaurants und Supermärkte keine gesetzlichen Verpflichtungen, wie sie mit den lebendigen Hummern umgehen müssen.
Darf man in Österreich Hummer lebendig in kochendes Wasser werfen?
Anders als in der Schweiz und in England gelten also hierzulande bereits strengere Tierschutzregeln für den hochsensiblen Tiere.
Hummer, Langusten, Krebse und Garnelen zählen zu den Krustentieren, zu den Schalentieren zählen u.a. Schnecken und Muscheln. In Österreich ist das Töten von Krusten- und Schalentieren in der Tierschutz-Schlachtverordnung (Fassung vom 01.02.2018, Anhang B) geregelt: Dort heißt es, dass Krusten- und Schalentiere, außer Austern, nicht auf Eis aufbewahrt werden dürfen und nur in stark siedendem Wasser getötet werden dürfen. Weiters: "Das Wasser muss sie vollständig bedecken und nach ihrer Zugabe weitersieden. Abweichend davon dürfen Schalentiere in über 100 Grad Celsius heißem Dampf getötet werden. Krustentiere sind vor dem Töten zu betäuben."