Regenbogenfamilien: Nur eine Mutter darf in die Geburtsurkunde
Gesa Teichert-Akkermann und Verena Akkermann sind verheiratet und haben eine Tochter – in der Geburtsurkunde ist aber nur Teichert-Akkermann vermerkt, die die kleine Paula 2020 zur Welt brachte. Ihrer Ehefrau steht nach derzeitiger Rechtslage nur die – mitunter langwierige – Stiefkindadoption offen, was die Akkermanns als „verfassungswidrige Diskriminierung“ bezeichnen. Denn bei heterosexuellen Paaren werde der Vater automatisch in die Geburtsurkunde eingetragen, auch wenn das Kind aus einer Samenspende entstanden ist. Nachdem das Paar mit seinem Antrag in erster Instanz abgewiesen wurde, beschäftigt sich nun das Oberlandesgericht Celle mit dem Fall. Es geht um rechtliche Benachteiligungen: Paula habe gegenüber ihrer zweiten Mutter keinen Anspruch auf Unterhalt, Versorgung oder Erbe. Akkermann benötige selbst für einen Arztbesuch mit der Tochter die Vollmacht ihrer Ehefrau.
In Österreich werden beide Mütter nur dann eingetragen, wenn das Paar in einer Kinderwunschklinik behandelt wurde und beide österreichische Staatsbürgerinnen sind. Bei privaten Samenspendern steht dem zweiten Elternteil ebenfalls nur die Stiefkindadoption offen, erklärt Barbara Schlachter vom Verein FAmOS, der sich für Regenbogenfamilien einsetzt. „Durch die Öffnung der Ehe für alle hat sich eine absurde Situation ergeben: Weil das allgemeine Gesetzbuch noch nicht geändert wurde, muss die zweite Mutter eine Elternschaftsanerkennung beantragen.“ Die Änderung des Abstammungsrechts steht sogar im Regierungsabkommen, wurde bis jetzt aber nicht umgesetzt.