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Neues Integrations-Gesetz

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Allgemein:
Die Politiker haben
das österreichische Integrations-Gesetz überarbeitet.
Das Integrations-Gesetz ist ein Gesetz
für die Eingliederung von Asyl-Werbern.
Asyl-Werber sind Menschen, die hier Schutz suchen,
weil sie in ihrer Heimat nicht mehr leben können.
Sie stellen einen Antrag, um hier leben zu dürfen.
Wenn der Antrag bearbeitet ist, und sie bleiben dürfen,
nennt man sie Asyl-Berechtigte.
So lange der Antrag läuft sind sie Asyl-Werber.
Das neue Intergrations-Gesetz beinhaltet mehr Deutschkurse
und das Verbot, in der Öffentlichkeit eine Burka zu tragen.
Eine Burka ist ein Schleier,
der das Geschichte versteckt.

Integration am Arbeitsmarkt:
Auch ein verpflichtendes Integrationsjahr gibt es.
Integration bedeutet Eingliederung.
Das Integrations-Jahr soll Asyl-Werbern helfen,
sich beruflich am Arbeitsmarkt zu orientieren,
und die österreichischen Werte und Pflichten kennen zu lernen.
In dem Jahr sollen sie verschiedene Kurse besuchen.
Es werden Bewerbungs-Trainings durchgeführt und
Trainings zur Berufs-Orientierung.

Außerdem sollen die Teilnehmer gemeinnützige Arbeiten übernehmen.
Also soziale Tätigkeiten, die nicht bezahlt werden.
Vor allem geht es um die Ausbildung der Teilnehmer,
Wenn ein Teilnehmer einen Arbeitsplatz bekommen,
endet das Jahr vorzeitig.
Asyl-Werber bekommen im Integrations Jahr
die Grundversorgung.
Asyl-Berechtigte bekommen im Integrations-Jahr
die Mindestsicherung.
Bei Verweigerung der Teilnahme bekommen sie kein Geld.

Integrations Pass:
Organsiert werden die Tätigkeiten vom AMS.
Das AMS ist das Arbeitsamt.
Alle Teilnehmer des Integrations-Jahres bekommen
einen Integrations-Pass.
Das ist ein Zeugnis über den Verlauf der Maßnahmen.